Berlin-Reisende aus einem Landkreis mit hohem Corona-Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Leiter der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das benötigte ärztliche Zeugnis „muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist“.
Bund und Länder wollen sich dafür einsetzen, die Testkapazitäten wo nötig weiter auszubauen. Sie werden die Umsetzung der Maßnahmen in den nächsten zwei Wochen beobachten und danach über das zukünftige Vorgehen bei neu entstehenden, besonders betroffenen Gebieten entscheiden, wie es in dem Beschluss weiter heißt. Die Länder begrüßen es auch, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Kostenübernahme von Tests für Menschen, die sich in einem sogenannten Hotspot aufhalten oder aufgehalten haben, möglich gemacht hat.
Wie die Bundesländer, die Beherbergungsverbote für Menschen aus deutschen Corona-Risikogebieten erlassen haben, mit diesem Beschluss umgehen, war zunächst offen. Ausnahmen galten bei diesen Verboten schon jetzt mit aktuellen negativen Corona-Tests. Bayern als Vorreiter heißt unterdessen Gäste aus dem Kreis Warendorf, wo die Infektionen zurückgegangen sind, schon wieder willkommen. In mehreren Bundesländern müssen auch die eigenen Bürger, wenn sie aus dem Kreis Gütersloh nach Hause kommen, in Quarantäne.
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Als Risikogebiete gelten Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Dazu zählen derzeit Gütersloh und Warendorf in Nordrhein-Westfalen und Göttingen in Niedersachen.