Bundestag beschließt umstrittene Reform der Intensivpflege
Es ist nun vorgesehen, dass außerklinische Intensivpflege grundsätzlich in Pflege- und Behindertenheimen, Wohneinheiten und auch „in der eigenen Häuslichkeit“ erbracht werden kann.
Berlin-Für die Intensivpflege schwer kranker Menschen – etwa mit künstlicher Beatmung – gibt es neue Qualitätsvorgaben, um einen hohen Versorgungsstandard zu gewährleisten. Darauf zielt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. „Intensivpflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein“, sagte Spahn. Daher würden nun verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause festgeschrieben. Außerdem werde Intensivpflege in stationären Einrichtungen „bezahlbar“.