Bundestagswahl: Netzpolitik im Wahl-Check – Das versprechen die Parteien ihren Wählern

Berlin - Kürzlich veröffentlichte die britische Zeitung „Guardian“ die geheimen Löschpraktiken von Facebook. Danach war klar: Ein gemeinsamer Konsens zwischen deutschem Recht und dem Zuckerberg-Imperium, wann ein Beitrag gelöscht werden muss, ist nicht leicht zu finden.

Das zeigt auch der Fall der Moderatorin Dunja Hayali: Sie hatte einem aggressiven Pöbler im Netz geantwortet - und zwar im gleichen Sprachstil wie zuvor der Verfasser. Daraufhin löschte Facebook Hayalis Beitrag. Ein Fehler, wie sich herausstellte. Facebook gab das Posting inzwischen wieder frei und entschuldigte sich.

Facebook-Gesetz gilt vielen als lückenhaft

Vor allem im vergangenen Jahr gab es viele Debatten rund um Hass- und Falschnachrichten, Meinungsfreiheit, Löschpraktiken - und gesetzliche Sanktionen. Der kleinste gemeinsame Nenner war bei allen Parteien: Es muss etwas passieren. Was genau, darüber gingen die Meinungen auseinander. Und so war es kaum verwunderlich, dass das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das sogenannte Facebook-Gesetz, von Justizminister Heiko Maas (SPD) auf Kritik stieß. Zunächst hatte man versucht, Facebook Twitter und Co. auf freiwilliger Basis dazu zu bringen, Hass und Hetze zügiger zu löschen - erfolglos.

Im Juni wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen - mit einigen Änderungen zum ursprünglichen Entwurf und obwohl Grüne, Linke, FDP und sogar Teile der SPD das Gesetz als lückenhaft bezeichneten. Das Gesetz verpflichtet Betreiber großer Plattformen, offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Bei nicht eindeutigen Fällen ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen können bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld drohen.

Meinungsfreiheit in Gefahr?

Kritiker befürchten, dass es zu einem „Overblocking“ kommen könnte, dass die Betreiber quasi lieber zu viel als zu wenig löschen, und sehen daher die Meinungsfreiheit in Gefahr.

Auch die sogenannten Meinungsroboter - Social Bots - beschäftigten die Politik vor allem vor dem Hintergrund des Bundestagswahlkampfs. Die Parteien fürchten eine Beeinflussung der Willensbildung durch automatisierte Programme, wie sie auch im US-Wahlkampf angewendet wurden. Die Parteien erklärten nach und nach, dass sie auf den Einsatz solcher Bots verzichten wollen. SPD und Grüne forderten eine Kennzeichnungspflicht, wenn Social Bots zum Einsatz kommen. Experten hatten aber immer wieder in Frage gestellt, dass es überhaupt zu einer Meinungsmanipulation kommen könnte. Ein Gesetz ist bisher nicht in Planung.

Gesetz gegen Diskriminierung im Netz

Zudem hatte Bundesjustizminister Maas erst kürzlich vorgeschlagen, eine staatliche Digital-Agentur einzusetzen, die sich um die Einhaltung von Gesetzen im Netz kümmern soll. Diese soll im Austausch mit Wissenschaft, Wirtschaft und Verbrauchern mehr Expertise über die digitale Welt erlangen. Er forderte außerdem ein digitales Antidiskriminierungsgesetz. Es soll verhindern, dass Menschen durch automatisierte Softwareentscheidungen benachteiligt werden.

Als Beispiel nannte Maas das Vorsortierungsverfahren von Bewerbungen in den USA durch Algorithmen oder die Berechnung der Rückfallwahrscheinlichkeit von Straftätern durch Programme. „Technischer Fortschritt darf nicht zu gesellschaftlichem Rückschritt führen. Deshalb wäre ein Ordnungsrahmen hilfreich, der viel Raum für Innovation lässt, aber genauso den Einsatz von diskriminierenden Algorithmen verhindert“, sagte Maas.