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Urteile : Karlsruhe will Abwahl von AfD-Politiker Brandner genau prüfen
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner liebt die Provokation. Durfte ihn der Rechtsausschuss deshalb als Vorsitzenden loswerden? Das Bundesverfassungsgericht meldet gewichtige Fragen an.
dpa/Anja Semmelroch und Anne-Béatrice Clasmann, 29.5.2020 - 10:31 Uhr

Die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags – und wirft auch für das Bundesverfassungsgericht Fragen auf. Es bedürfe genauerer Prüfung, ob die Fraktion in ihren Rechten beeinträchtigt sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Einen Eilantrag lehnten die Richter aber ab. Damit wollte die Bundestags-AfD erreichen, dass Brandner seine Aufgaben mit sofortiger Wirkung wieder wahrnehmen darf (Az. 2 BvE 1/20).
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