Berlin-Der Gaststättenverband Dehoga fordert eine Klarstellung der 16 Landesregierungen, ob und wie die Polizei die bei Restaurantbesuchen notwendigen Corona-Gästelisten auswertet. „Das ist hochgradig sensibel“, sagte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Rheinischen Post.
Die Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können.
Nach Vorfällen in Hamburg und München, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder. „Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden“, sagte Hartges.
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Eine Sprecherin des Bundesjustizministerium erklärte indes gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: Die Strafverfolgungsbehörden dürften nach der Strafprozessordnung auf die Kontaktdaten der Gäste zugreifen, „wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen“. Und weiter: „Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen.“
Die Strafprozessordnung erlaubt eine Auswertung der Kontaktdaten, bestätigte auch das rheinland-pfälzische Justizministerium dem SWR. Die Polizei könne im Einzelfall im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen gehalten sein, zum Zwecke der Ermittlung von Zeugen oder Tatverdächtigen auf solche Listen zurückzugreifen, teilte das Ministerium mit. Voraussetzung sei lediglich, dass es ein Ermittlungsverfahren gebe. Das Gesetz unterscheide hier nicht nach der Schwere der Straftat. Es könne sich um Ermittlungen wegen Mordes, aber auch wegen Diebstahls, Betrugs oder Hausfriedensbruchs handeln.
Hohe Hürden für Zugriff auf Daten gefordert
Das Verbot der Weiterverwendung der Daten in der entsprechenden Landesverordnung in Rheinland-Pfalz beziehe sich laut Gesundheitsministerium auf die Gastronomen. Sie dürfen die Daten nicht nutzen, um ihren Gästen zum Beispiel Werbung zuzuschicken. Dass die Polizei die Daten auswertet, schließt die Verordnung nicht aus.
Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle forderte hohe Hürden für den Zugriff von Ermittlern auf die Gästelisten. „Die Nutzung von Corona-Gästelisten durch die Polizei hat das Potenzial, das Vertrauen der Bevölkerung in die Corona-Maßnahmen zu erschüttern“, sagte Kuhle den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wer seine Daten in dem Glauben preisgibt, dies sei zur Offenlegung von Infektionsketten gedacht, darf sich nicht plötzlich in einer polizeilichen Ermittlung wiederfinden.“ Die Hürden zur Verwendung entsprechender Daten sollten daher hoch sein, Missbrauch ausschließen und das Vertrauen der Menschen in den Schutz ihrer persönlichen Daten sicherstellen, forderte Kuhle.
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hatte vor kurzem ebenfalls hohe Hürden verlangt und gesagt: „Bundesweit häufen sich Berichte, wonach Polizistinnen und Polizisten auf die Corona-Gästelisten zugreifen.“ Nach Kugelmanns Auffassung ist ein Zugriff auf die Daten durch die Polizei nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag zu rechtfertigen. Bei einer kleinen Schlägerei zum Beispiel sei es unverhältnismäßig, dass die Polizei die Listen mit den persönlichen Daten von Besuchern auswerte. Kugelmann fordert, die Polizei müsse sich das Beschlagnahmen der Kontaktdaten generell von einem Richter genehmigen lassen. Es müsse sichergestellt sein, dass die Listen nicht zu x-beliebigen Ermittlungen herangezogen würden.