Corona-Testpflicht an Schulen endet nach Pfingsten vorerst

Lange ging der Berliner Senat an den Schulen auf Nummer sicher. Trotz Corona-Lockerungen in vielen Bereichen gilt hier noch immer eine Testpflicht. Das soll sich nun aber bald ändern.

ARCHIV - Ein Kit für einen Corona-Schnelltest liegt auf dem Federmäppchen eines Schülers.  a/Symbolbild
ARCHIV - Ein Kit für einen Corona-Schnelltest liegt auf dem Federmäppchen eines Schülers. a/SymbolbildMatthias Bein/dpa-Zentralbild/dp

Berlin-Die Corona-Testpflicht an Berliner Schulen endet nach Pfingsten vorerst. Die anlasslose Testung von Schülern und Personal werde ab 7. Juni ausgesetzt, teilte die Bildungsverwaltung nach Beratungen im Hygienebeirat am Mittwoch mit und verwies auf die aktuell vergleichsweise entspannte Pandemielage.

Allerdings können Schulen künftig an zwei Tagen pro Woche freiwillige Schnelltests durchführen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden. Diese dritte freiwillige Testung soll dann am Sonntagabend zu Hause oder am Montag vor Unterrichtsbeginn erfolgen, wie die Bildungsverwaltung erläuterte.

Die Erziehungsberechtigten sind aufgerufen, der Schule schriftlich mitzuteilen, ob die Schüler oder Schülerinnen an den freiwilligen Corona-Tests teilnehmen. Diese Festlegung gilt zunächst bis Schuljahresende.

Berlin ist das einzige Bundesland, in dem Corona-Tests an Schulen noch obligatorisch sind. Lange Zeit waren in der Regel drei Tests pro Woche vorgeschrieben, seit 9. Mai sind es zwei Tests pro Woche. In den Kitas hingegen war die Testpflicht zum 9. Mai abgeschafft worden.

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„In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens sind schon weitgehende Öffnungsschritte umgesetzt worden“, erklärte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) zu dem neuen Vorgehen. „Die Schulen sind ein besonders sensibler Ort, und in der Schulöffentlichkeit gibt es ganz unterschiedliche Sichtweisen auf den Umgang mit der Pandemie. Darum wissend, machen wir mit dem freiwilligen Testen ein Angebot, das für zusätzliche Sicherheit an den Schulen sorgt.“

Wie die Bildungsverwaltung weiter mitteilte, entfällt ab 7. Juni auch die 3G-Regel für externe Personen in der Schule, also nicht zuletzt für Eltern. Diese können dann beispielsweise wieder zu Gremiensitzungen, Elternversammlungen oder Elterngesprächen kommen, ohne geimpft, genesen oder getestet (3G) sein zu müssen.

Die Senatsbildungsverwaltung trage schon jetzt Vorsorge, dass an den Schulen auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten ausreichend Corona-Testkits zur Verfügung stünden, hieß es ergänzend. Der Hygienebeirat als Beratungsgremium in der Pandemie komme weiterhin regelmäßig zusammen. Er werde insbesondere vor und während der Sommerferien das Pandemiegeschehen beobachten und gegebenenfalls Empfehlungen geben. Der Senat wolle zudem Maßnahmen entwickeln, um auf wahrscheinlich wieder ansteigende Infektionszahlen in Herbst und Winter vorbereitet zu sein.