Drohende Ausgangssperre: Was Sie jetzt wissen müssen

In Freiburg und Bayern sind bereits Ausgangsbeschränkungen verhängt worden. Die Bundeskanzlerin schaltet sich zu dem Thema am Sonntag mit den Länderchefs zusammen. Die wichtigsten Infos zur Ausgangssperre im Überblick.

Berlin-Es ist das bestimmende Thema: Kommt die Ausgangssperre als Mittel gegen die Verbreitung des Coronavirus oder kommt sie nicht? Am Sonntag will Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs in einer Telefonkonferenz drüber beraten. 

Mit einer möglichen Ausgangssperre würde das öffentliche Leben nahezu zum Erliegen kommen. 
Mit einer möglichen Ausgangssperre würde das öffentliche Leben nahezu zum Erliegen kommen. imago images / Future Image

Kanzleramtschef Helge Braun hat den Samstag als entscheidenden Tag bezeichnet. „Wir werden uns das Verhalten der Bevölkerung an diesem Wochenende anschauen“, sagte der CDU-Politiker dem „Spiegel“. 

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Was ist eine Ausgangssperre?

Eine Ausgangssperre ist eine Art Hausarrest. Sie verbietet, öffentliches Gelände wie Straßen oder Plätze zu betreten beziehungsweise das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Welche Ausnahmen zur Ausgangssperre gibt es?

Welche Ausnahmen gelten, kann regional unterschiedlich sein und auch später weiter eingeschränkt werden. Zu erwarten wären aber zunächst folgende Ausnahmen:

  • Arztbesuche
  • Psycho- und Physiotherapie (wenn medizinisch unbedingt erforderlich)
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen
  • Betreuung Hilfsbedürftiger (z.B. den Großeltern den Einkauf bringen)
  • Einkäufe für den täglichen Bedarf
  • Tankstellenbesuche
  • Gang zur Bank
  • Fahrt zur Arbeit (wenn Homeoffice nicht möglich ist)
  • ALLEIN Sport im Freien zu treiben (z.B. Joggen)
  • in Wohnungsnähe mit dem Hund Gassi gehen
  • Familienzusammenführungen (für Kinder von getrenntlebenden Eltern)
  • Beerdigungen im engsten Familienkreis

Ist eine Ausgangssperre mit dem Grundgesetz zu vereinbaren?

Nein und ja. Artikel 11, Absatz 2 des Grundgesetzes regelt das „Recht auf Bewegungsfreiheit“. Unproblematisch ist eine Ausgangssperre also nicht. Ein möglicher Ansatz: Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes. „Da das Robert-Koch-Institut die Gefährdungslage mittlerweile als hoch einschätzt, wäre das begründbar“, erklärt Stephan Rixen, Staatsrechtler der Universität Bayreuth, gegenüber dem RBB. In Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes steht, die zuständige Behörde könne „Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. 

Wer kann die Ausgangssperre verhängen?

Eine Ausgangssperre soll der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit dienen. Ein Landrat oder der Oberbürgermeister kann sie für seine Gemeinde oder Stadt verhängen, eine Landesregierung für ihr Bundesland oder die Bundesregierung für Deutschland.

Wie kann ich nachweisen, dass ich einen triftigen Grund für einen Ausgang habe?

In Frankreich etwa stellt die Regierung Formulare zum Herunterladen bereit. Jeder, der sich auf der Straße aufhält, muss es ausgefüllt mitführen. Akzeptiert werden aber auch handgeschriebene Formulare, da einige (vor allem ältere) Menschen keinen Computer oder Internetzugang haben. Möglich ist auch, dass Arbeitgeber relevanter Berufsgruppen für ihre Mitarbeiter die Papiere ausfüllen können. Das Mitführen eines Ausweisdokumentes versteht sich von selbst.

Wie werden Ausgangssperren kontrolliert?

Inwieweit das in einer Millionenmetropole wie Berlin umsetzbar wäre, würde sich erst zeigen, wenn es so weit ist. Die 17.500 Vollzugsbeamten der Berliner Polizei, von denen pro Schicht nur einige Tausend im Einsatz sind, müssten 892 Quadratkilometer Fläche überwachen. Sonderschichten sind wahrscheinlich. Lesen Sie hier mehr dazu. >>

Was droht bei Verstößen?

Bei einem Verstoß sieht das Infektionsschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Auch Geldstrafen sind möglich. In Frankreich etwa sind das 135 Euro. In Spanien gilt: Wer ohne triftigen Grund draußen erwischt wird, dem droht eine Geldbuße von mindestens 100 Euro.

Was passiert mit den Obdachlosen in Berlin?

Stefan Strauss, Pressesprecher der Senatsverwaltung, erklärt im „Tagesspiegel“, man habe schon Gebäude in Aussicht für eine ganztägige Unterbringung und Betreuung ab dem 1. April. „Wir müssen uns bemühen, die obdachlosen Menschen auch in diese Unterkünfte zu bekommen“, so Strauss. Dies bedeutet, dass Alkohol und andere Drogen in den neuen Unterkünften nicht mehr Tabu mehr sein dürften.

Was spricht gegen eine Ausgangssperre?

Das Verhängen einer Ausgangssperre spitzt die Situation noch einmal zu – vor allem in der Wahrnehmung der Bevölkerung. In Deutschland sprach sich Ärztepräsident Klaus Reinhardt deshalb gegen Ausgangssperren im Kampf gegen die Epidemie aus. Damit werde eine gespenstische Atmosphäre geschaffen, „die die Menschen extrem ängstigt“, sagte er dem RND. „Das kann auch dazu führen, dass die Solidarität in der Gesellschaft, auf die wir jetzt dringend angewiesen sind, auseinanderbricht.“ Lesen Sie hier mehr dazu. >>

Warum kann eine Ausgangssperre Sinn machen?

Es gibt viele Menschen, die den Ernst der Lage noch immer nicht begriffen haben. Jeden Tag gibt es Meldungen, dass die Polizei sogenannte „Corona-Partys“ auflösen musste. Während Politiker und Promis über alle verfügbaren Kanäle zum daheim bleiben aufrufen, gibt es immer noch zu viele Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an Verhaltensvorgaben halten. Um die Infektionskette zu unterbrechen und die steigende Anzahl Infizierter zum Schutz unseres Gesundheitssystems zu verlangsamen, kann eine Ausgangssperre als letztes Mittel also Sinn machen – quasi für alle, die den Appell nach Vernunft nicht hören (wollen).

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Wie regeln das andere Länder?

Viele Nachbarländer haben Ausgangssperren bereits verhängt. In Italien gilt sie schon seit Wochen, jüngst wurde sie über den 3. April hinaus verlängert. Auch in Frankreich (bis 1. April), Spanien (bis 30. März) und Belgien (bis 5. April) dürfen Bürger nicht mehr ohne triftigen Grund aus dem Haus.

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