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Die Bundesrepublik ist mit dem Versuch gescheitert, die Schweizer Privatbank Julius Bär für die Unterschlagung von SED-Millionen in Haftung zu nehmen. Das Bezirksgericht Zürich wies dieser Tage eine entsprechende Klage der Treuhand-Nachfolgebehörde Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ab. Die BvS hatte von dem Bankhaus Schadenersatz in Höhe von umgerechnet rund 190 Millionen Euro haben wollen.
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