Demnächst müssen sich Lobbyisten bei Bundestag und Regierung registrieren
Das Parlament hat am späten Donnerstagabend ein öffentliches Register für Interessenvertreter beschlossen. Der Opposition geht das nicht weit genug.

Berlin-Die Bundesrepublik hat nun ein Lobbyregistergesetz, das die Aktivitäten von Interessenverbänden und Firmen künftig transparenter machen soll. Am späten Donnerstagabend hat der Bundestag den Kompromissentwurf von SPD und Union beschlossen, es soll am 1. April in Kraft treten.
Das bedeutet, dass künftig alle, die als Lobbyisten arbeiten, dies öffentlich anzeigen müssen. Als Lobbyisten gelten alle, die „zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- und Entscheidungsprozess“ Kontakt zu Abgeordneten oder Regierungsmitgliedern aufnehmen. Die Firmen und Verbände müssen dabei ihre Interessenbereiche ebenso offenlegen wie die Art ihrer Tätigkeiten, die Anzahl der Mitarbeiter (in Stufen von jeweils zehn Beschäftigten), die mit der Lobbyarbeit betraut sind sowie ihren Etat.
Lobbyisten drohen Bußgelder bis 50.000 Euro
Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie von öffentlichen Anhörungen ausgeschlossen und mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie für Kirchen und Religionsgemeinschaften vor. Die große Koalition begründet das mit der Religionsfreiheit sowie der sogenannten Koalitionsfreiheit, die vom Grundgesetz garantiert wird. Mit Koalitionsfreiheit ist in diesem Zusammenhang das Recht gemeint, „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden“.
Diese Ausnahmen wurden von der Opposition ebenso kritisiert wie die Tatsache, dass nicht jede Kontaktaufnahme der Offenlegungspflicht unterliegt. Das gilt nur für die Ministerebene bis hinunter zu Unterabteilungsleitern. Viele Gesetze werden aber erst einmal als Referentenentwürfe erstellt. Die Kontaktaufnahme zu Referenten indes bleibt weiter im Verborgenen.
Der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann kritisierte, dass das Gesetz „löchrig wie ein Schweizer Käse“ sei. Es sei besser als nichts, aber nicht gut genug, damit die FDP zustimmen könne. Die Liberalen enthielten sich der Stimme wie auch die Grünen. Deren Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann erklärte, dass das Lobbygesetz nur realisiert wurde, weil die Union wegen ihrer zahlreichen Affären unter Druck geraten sei.
Der Linken-Abgeordnete Friedrich Straetmanns bemängelte, dass Lobbyistenkontakte auf Referatsebene der Ministerien nicht öffentlich gemacht werden müssen. Die meisten Gesetzentwürfe entstünden aber erst einmal dort. „Diese Regelung ist gut für die Wirtschaft, aber schlecht für die Öffentlichkeit“, sagte Straetmanns.
Auch der sogenannte „exekutive Fußabdruck“ fehlt in dem Gesetz. Er besagt, dass der Einfluss aller Lobbytätigkeiten auf ein einzelnes Gesetz dargelegt werden muss. Dies könne aber nur die Regierung für sich selbst beschließen, erklärte der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder. Sein Kollege Michael Frieser von der CSU erklärte, das Lobbyregister sei das „weltbeste“ Gesetz dieser Art.