Deutschland lässt bei der Korruptionsbekämpfung nach
Die Bestechung von Amtsträgern im Ausland wird von deutschen Staatsanwaltschaften weniger häufig untersucht. Das hat auch rechtliche Gründe.

Berlin-Die Bundesrepublik hat bei der Strafverfolgung der Korruption deutscher Firmen im Ausland nachgelassen. Das ist das Ergebnis des siebten Berichtes „Exporting Corruption“, den die Nichtregierungsorganisation Transparency International (TI) am Dienstag vorgestellt hat. Darin wird Deutschland zum ersten Mal statt einer „aktiven“ eine nur „moderate“ Verfolgung von Bestechung ausländischer Politiker und Amtsträger durch deutsche Unternehmen bescheinigt.
Der Bericht gründet sich auf eine seit 1997 geltende Konvention der OECD-Länder, wonach die Vertragsstaaten verpflichtet sind, die Bestechung von Amtsträgern im Ausland unter Strafe zu stellen. Die Mitgliedsstaaten legen dazu regelmäßige Berichte vor. In Deutschland wird er vom Bundesjustizministerium erstellt, das sich auf Angaben der Strafverfolgungsbehörden aus den Bundesländern bezieht. Diese stehen der Öffentlichkeit nur teilweise offen, kritisierte die Anti-Korruptionsorganisation am Dienstag.
Gravierender ist jedoch ein anderer Punkt: In Deutschland gilt nur für Einzelpersonen ein Strafverfolgungszwang, erläuterte Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, am Dienstag. Sie kritisierte, dass die Verfolgung von Unternehmen noch immer im Ermessen der Staatsanwaltschaft liege. Zwar gebe es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der auch für Unternehmen bei diesen Delikten eine zwingende Strafverfolgung vorsehe. Dieser sei jedoch im Bundesrat noch strittig, so dass unklar sei, wann und wie die Rechtslage sich ändere. „Dass Deutschland als drittgrößtes Exportland bei der Strafverfolgung von Auslandsbestechung absackt, ist bedenklich“, so Angela Reitmaier. Die Staatsanwaltschaften müssten rechtlich aber demnächst nicht nur zur Strafverfolgung verpflichtet, sondern für diese Aufgabe auch besser ausgestattet werden.
Auch beim Hinweisgeberschutz wird derzeit an einem neuen Gesetz gearbeitet, was Transparency International ausdrücklich begrüßt. Bei Korruptionstaten habe weder die bestechende noch die bestochene Person Interesse an einer Aufklärung. Deshalb hinge die Aufdeckung oft von Hinweisgebern ab. Diese müssten gesetzlich besser vor Repressalien geschützt werden.
Laut TI stammen fast die Hälfte der weltweiten Exporte aus Ländern, die Auslandsbestechung nur unzureichend verfolgen. Auch die „aktive“ Verfolgung von Auslandsbestechung ist seit 2018 um mehr als ein Drittel zurückgegangen: Im Jahr 2020 zählten lediglich vier der 47 untersuchten Länder zu den „aktiven“ Verfolgern. Das sind die USA, Großbritannien, die Schweiz und Israel. Transparency International untersucht seit 2005 regelmäßig die Umsetzung der OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger und solcher im internationalen Geschäftsverkehr. Der Untersuchungszeitraum des aktuellen Berichts erstreckt sich von 2016 bis 2019.