Berlin - Das Auswärtige Amt hat am Montag einem Vertreter der russischen Botschaft in Berlin eine Verbalnote des Auswärtigen Amts überreicht, mit der einer der Angehörigen der diplomatischen Mission zur „persona non grata“ erklärt wurde. Wie ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag mitteilte, reagierte die Bundesregierung mit diesem Schritt auf die vorherige Ausweisung mehrerer EU-Diplomaten durch die russische Regierung. Davon war auch ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Moskau betroffen gewesen.
Die russische Botschaft schreibt in einer Stellungnahme auf der Website der Botschaft, man betrachte dies „als eine unbegründete und unfreundliche Maßnahme, die nicht zu einer positiven Entwicklung der deutsch-russischen Beziehungen beiträgt“ und wogegen die Botschaft „entschieden“ protestiere. Die Ausweisung eines Mitarbeiters der deutschen Botschaft in Moskau sei verfügt worden, „nachdem er am 23. Januar 2021 an nicht genehmigten Demonstrationen nachweislich teilgenommen hatte, was inakzeptabel ist und seinem diplomatischen Status nicht entspricht“. Die Botschaft weiter: „Wir bedauern, dass Berlin in letzter Zeit immer häufiger auf offensichtliche Konfrontationsmaßnahmen gegenüber Russland zurückgreift. Jegliche unfreundliche Schritte werden auch weiterhin angemessen und verhältnismäßig erwidert.“