Verfassung : Die Abriegelung ganzer Stadtteile ist rechtlich möglich
RKI-Präsident Lothar Wieler hatte die Debatte um die Abriegelung von Risikogebieten aufgeworfen. Die Verfassung lässt eine solche Maßnahme zu - praktisch umzusetzen ist sie kaum.

BerlinDie Abriegelung einzelner Stadtteile oder ganzer Ortschaften - noch vor wenigen Wochen schien allein die Vorstellung einer derartigen Maßnahme geradezu utopisch. Doch sollten die Corona-Infektionszahlen in den kommenden Wochen weiter so schnell steigen wie bisher, könnte sie durchaus Realität werden. Am Freitag meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) mehr als 7334 Neuinfektionen innerhalb eines Tages, das ist der höchste Wert seit Beginn der Pandemie in Deutschland.
Am Donnerstagabend hatte RKI-Präsident Lothar Wieler die Debatte über eine mögliche Abriegelung von Risikogebieten angestoßen. „Vor neun Monaten habe ich gesagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann. Inzwischen kann ich mir vorstellen, dass solche Maßnahmen durchgeführt würden“, sagte Wieler dem Fernsehsender Phoenix.
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