Am Beherbergungsverbot irritiert bereits die antiquiert wirkende Bezeichnung. Wurde mit der Herberge in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes eine Unterkunft für das Heer ausgewiesen, so galt sie später als Aufenthalt und Schlafstätte für Fremde und Reisende. Im Bedeutungsfeld des Wortes schwingt deutlich auch eine christliche Konnotation mit, in der die Herberge als Schutzraum aufscheint, der der Heiligen Familie in größter Not gewährt worden war.
In der aktuellen Debatte wird der soziale Sinn der Beherbergung durch das Diktum des Verbots auf paradoxe Weise konterkariert. Das Gebot der Gastfreundschaft schlägt um in ein striktes Verbot, die Geste einer großzügigen Aufnahme wird zur ängstlichen Abwehr.
Längst greifen die Corona-Schutzmaßnahmen auf belastende Weise auch in die alltäglichen Gewohnheiten ein. Trotz des Zuwachses an wissenschaftlicher Erkenntnis über die Wirkung möglicher Schutzvorkehrungen erscheinen viele der akuten Maßnahmen noch immer als hilflos anmutende Versuche der Gefahrenbewältigung. Bereits in den 50er-Jahren hatte es eines langen Lernprozesses auf dem Weg zu der Erkenntnis bedurft, dass man atomare Strahlung nicht einfach mit einer Aktentasche auf dem Haupt abwehren kann. Ein politischer Lehrfilm, in dem die Methode des „duck and cover“ seinerzeit empfohlen wurde, gilt heute als skurrile Karikatur.
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In politischer Hinsicht markiert das nun vielerorts von Hoteliers und Ordnungsämtern durchzusetzende Beherbergungsverbot bereits eine Korrektur früherer Maßnahmen. Mit einem strikten Einreiseverbot nämlich waren im ersten Corona-Frühjahr einzelne Landkreise krachend vor Gericht gescheitert. So konnten die Mieter und Eigentümer von Zweitwohnungen allenfalls kurzzeitig daran gehindert werden, ihre Domizile in der Umgebung aufzusuchen. Die Umbenennung des Einreiseverbots in ein Beherbergungsverbot stellt so gesehen die nachträgliche Verfeinerung eines Vorgangs dar, der nicht nur das Betreten von Wohneigentum unter Verdacht stellte, sondern auch ein seltsames Verständnis von territorialer Hoheit im deutschen Föderalismus offenbarte.
Die nun auch im politischen Raum laut werdende Kritik am Beherbergungsverbot, wie sie etwa Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller artikuliert, ist allerdings wohlfeil bis heuchlerisch. Von dem benachbarten Bundesland Brandenburg ist dieses Verbot keineswegs erst hektisch erhoben worden, seit die Zahl der Neuinfektionen in Berlin wieder drastisch zunimmt. In den brandenburgischen Corona-Verordnungen ist ein solches vielmehr bereits seit Juni für den Fall erhöhter Werte festgeschrieben worden. Damals war die Zuversicht in Berlin, dass problematische Fallzahlen in Bezug auf die sogenannte 7-Tage-Inzidenz nicht überschritten werden, wohl noch so groß, dass dem angekündigten Beherbergungsverbot niemand widersprach.
Leider haben die politisch Verantwortlichen nur wenig aus der Frühphase der Corona-Pandemie gelernt. Noch immer dominiert die naive Vorstellung, die Ausbreitung des Virus in einzelnen Regionen durch das Erzwingen von Bewegungsarmut vermeiden zu können. Schien es eben noch opportun, den Urlaub in den deutschen Landen zu propagieren, so wird dieser nun mutmaßlichen Corona-Versagern verwehrt, denen es nicht gelungen sei, die Ansteckungsrisiken in ihren Metropolen einzudämmen. Tatsächlich wird es in den nächsten Wochen anstelle von Mutmaßungen über Verbreitungswege darum gehen, das tatsächliche Ausbruchsgeschehen zu kontrollieren.
Der gesellschaftliche Preis für die vermeintlich starke Geste, mit der Landespolitiker darauf aus sind, ihr Fähigkeit zu entschlossenem Handeln unter Beweis zu stellen, ist hoch. In ihren dirigistischen Entscheidungen nämlich scheint sich die Annahme zu manifestieren, dass einer Infektion ein mehr oder weniger schuldhaftes Verhalten zugrunde liegt. Das Virus wird zum Stigma erklärt und nicht als Gefahr betrachtet, der durch überzeugendes gemeinschaftliches Handeln zu begegnen sei.
Es ist zweifellos richtig, dass es insbesondere in den städtischen Ballungsräumen soziale Milieus gibt, deren Akteure nur bedingt gewillt sind, sich an Regeln zu halten, die zum Schutz aller geboten scheinen. Eine Politik, die mit Souveränität und Augenmaß vorzugehen bemüht ist, vermag diese immer weniger zu erreichen. Umso wichtiger wäre nun eine permanente Erneuerung der Akzeptanz für die zum Teil schmerzhaften Einschränkungen. Mit einem widersprüchlichen Vehikel namens Beherbergungsverbot läuft die Politik Gefahr, die bislang erstaunlich stabile Zustimmung zu verlieren.