Berlin - Das neue Wahlrecht ist verworren, verzerrt den Wählerwillen und begünstigt CDU und CSU. Das sind die Hauptgründe, weswegen die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Bundeswahlgesetz klagen, das von der großen Koalition im Alleingang durchgesetzt worden war. Am Montag reichten die drei Fraktion eine gemeinsame Normenkontrollklage in Karlsruhe ein. Außerdem beantragten sie, das Gesetz per einstweiliger Verfügung außer Kraft zu setzen. Würde dem stattgegeben, müsste der Bundestag am 26. September nach dem alten Wahlrecht gewählt werden.
Die Fraktionen verhandelten jahrelang - ergebnislos
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