Die von der Initiative Querdenker angemeldete Kundgebung war am Mittwoch vom Senat mit der Begründung untersagt worden, die Teilnehmer würden gegen die geltende Infektionsschutzverordnung verstoßen – wie bereits bei der Demo am 1. August, als Tausende Maskengegner ohne Abstand und Mund-Nasen-Schutz durch die Hauptstadt zogen. Es ist nicht die erste Demo-Entscheidung, die Peters’ Kammer in Zeiten der Pandemie treffen musste. So urteilten die Richter Ende April in zwei Eilverfahren, dass ein für den 1. Mai geplanter Autokorso mit 20 Teilnehmern stattfinden durfte, eine Demonstration mit bis zu 200 Teilnehmern jedoch nicht.
Der 57-jährige Peters hat in Kiel und Göttingen Jura studiert und an der Universität Hannover promoviert. Seine Laufbahn begann er als Rechtsanwalt, später arbeitete er an Verwaltungsgerichten in Potsdam und Frankfurt (Oder). 2005 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Seit nunmehr zehn Jahren ist Peters Vizepräsident des Berliner Verwaltungsgerichts und Vorsitzender der 1. Kammer. Zu den Schwerpunkten seiner Arbeit gehören neben dem Versammlungsrecht auch das Polizeirecht, das Verfassungsschutzrecht, das Datenschutzrecht und das Waffenrecht.
Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind noch nicht alle Messen gesungen. Gegen den Beschluss der 1. Kammer ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die Innenverwaltung wird diesen Schritt vermutlich gehen.