Doch 2200 Menschen sahen Bekennervideo des Attentäters

Der Attentäter in Halle streamte die Tat live im Internet. Bis das Video gelöscht wurde, verging eine halbe Stunde. Das ist genug Zeit, um es herunterzuladen und weiterzuverbreiten.

Halle-Video gelöscht, Mission erfüllt – wenn es nur so einfach wäre. Die großen Plattformen wie Facebook, Google und Microsoft hatten sich im Frühjahr nach den Anschlägen in Christchurch (Neuseeland) zusammengeschlossen, um gemeinsam gegen die Verbreitung von Bekennervideos vorzugehen, „Global Internet Forum to Counter Terrorism“ nannten sie ihre Gruppe. Ein erster Erfolg: Nur Stunden habe es gedauert, das Video aus Halle zu löschen, teilte die Gruppe in den USA mit.

Der mutmaßliche Attentäter feuert mit einer Waffe. Er selbst hat seine Tat live gestreamt. Das Bekennervideo wurde schnell gelöscht.
Der mutmaßliche Attentäter feuert mit einer Waffe. Er selbst hat seine Tat live gestreamt. Das Bekennervideo wurde schnell gelöscht.

Besonders betroffen war die eigentlich für Computerspiele konstruierte Plattform Twitch, denn dort hatte der Attentäter sein Bekennervideo hochgeladen. 30 Minuten habe es gedauert, bis das Video bemerkt und gelöscht werden konnte, 2200 Menschen hätten es gesehen, teilte das Unternehmen mit.

Alle Konten, auf denen Inhalte dieser abscheulichen Tat veröffentlicht würden, würden dauerhaft gesperrt, hieß es weiter. Der Account sei vor etwa zwei Monaten erstellt worden, zuvor sei nur einmal etwas veröffentlicht worden.

Trotz schneller Löschung: Bekennervideo wird auf alle Ewigkeit verfügbar sein

Trotz aller Bemühungen, auch grausame und abscheuliche Videos lassen sich nie ganz aus dem Netz verbannen. Darauf verweist Felix Freiling, Professor für IT-Sicherheitsstrukturen in Nürnberg, im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Es gäbe immer die Möglichkeit, solange ein Video verfügbar ist, es herunterzuladen und auf seiner Festplatte zu speichern.

Was zur Folge hat, dass diese Person es jederzeit wieder hochladen und in den sozialen Medien verbreiten kann. „Es ist damit auf alle Ewigkeit verfügbar“, sagt er, zumindest solange die Festplatte hält. Im Netz gibt es auch Tauschbörsen, in denen solche Videos gehandelt und verbreitet werden.

Außerdem kann es auch immer sein, dass Plattformen im Ausland ein Interesse daran haben, das Video zu verbreiten. Sind die Bilder dann in Deutschland zu sehen, nimmt das Bundeskriminalamt die Ermittlungen auf, doch die Rechtsprechung ist nicht in allen Ländern gleich, die Möglichkeiten des BKA seien begrenzt, teilte eine Sprecherin mit.

Für Plattform-Betreiber wird es besonders schwierig, wenn es sich um Live-Bilder handelt. Frankreichs Premierminister Emmanuel Macron hatte das Thema im Frühjahr zur Chefsache erklärt und mit großen Plattformbetreibern diskutiert. Eine Überlegung für die Zukunft: Live-Videos zeitverzögert zu veröffentlichen.