Dschaber A.: Nach Festnahme wächst der Druck auf Flüchtlinge in Sachsen

Berlin - Nach der Festnahme des dringend terrorverdächtigen syrischen Flüchtlings Dschaber A. in Leipzig wächst der Druck auf Flüchtlinge insgesamt. Der Fall belege nach Ansicht der Union im Bundestag, dass Asylbewerber künftig weit besser durchleuchtet werden müssten, sagte deren innenpolitischer Sprecher Stephan Mayer am Montag. CSU-Chef Horst Seehofer erklärte: „Es zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Zuwanderer der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit lückenlos überprüft werden, unter Beiziehung unserer Nachrichtendienste.“

SPD-Innenexperte Burkhard Lischka betonte, es sei „gut, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wieder zu einer Einzelfallprüfung zurückgekehrt ist und es eine umfassende Kerndatenbank mit den relevanten Informationen zu den bei uns lebenden Flüchtlingen gibt“. Der sächsische Linken-Vorsitzende Rico Gebhardt warnte hingegen vor einem Generalverdacht.

Sicherheitscheck für jeden Flüchtling

Tatsächlich hielten die Behörden mit Registrierung und Überprüfung der Flüchtlinge aufgrund der hohen Fallzahlen und fehlender Infrastruktur lange nicht Schritt. Inzwischen bemühen sie sich jedoch, jeden Flüchtling einem Sicherheitscheck zu unterziehen. Grundlage dafür ist das seit Februar geltende Datenaustauschverbesserungsgesetz. Geschaffen wurde erstmals ein bundesweit geltendes System mit den persönlichen Daten von Asylsuchenden. Die Angaben werden mit den Datenbanken von Sicherheitsbehörden abgeglichen. Zwar wird die automatisierte Datenübermittlung an Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Militärischen Abschirmdienst, Bundes- und Zollkriminalamt derzeit technisch erst noch aufgebaut. Derzeit würden relevante Fälle aber anders übermittelt, heißt es.

Das Bamf ist schließlich im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum vertreten, aus dem der Hinweis auf den in Leipzig festgenommenen Flüchtling kam. Umgekehrt beobachtet der Verfassungsschutz, was sich in und vor Flüchtlingsunterkünften tut. Dies gilt der Suche nach Gefährdern genauso wie etwaigen Anwerbeversuchen durch Islamisten. Freilich ist es den Sicherheitsbehörden kaum möglich, etwas über das Vorleben der Flüchtlinge zu erfahren. Diese Lücke lässt sich kaum schließen.

Gesetzentwurf für schärfere Abschieberegeln verfasst

Derweil hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf für schärfere Abschieberegeln bei Gefährdern auf den Weg gebracht. Ministeriumssprecher Johannes Dimroth teilte am Montag mit, dieser sei am Freitag in die Ressortabstimmung gegangen und habe daher mit dem Fall Chemnitz nichts zu tun. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in seinem im August vorgestellten Sicherheitspaket vorgeschlagen, einen Haftgrund der „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ zu schaffen, um Gefährder künftig in Abschiebehaft nehmen zu können.

Es geht also um Menschen, die bereits zur Ausreise verpflichtet wurden, etwa weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder sie straffällig geworden sind. Eine präventive Haft für Menschen mit Bedrohungspotenzial, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, ist damit nicht gemeint. Die Zahl der islamistischen Gefährder wird mit rund 500 angegeben.