Eilantrag abgelehnt: Grüne wollten Koalition zu Statement bei „Ehe für alle“ zwingen

Karlsruhe - Die Opposition kann den Bundestag nicht zur Abstimmung über die „Ehe für alle“ zwingen. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts und lehnte einen Antrag der Grünen ab.

Dem Bundestag liegen drei ganz ähnliche Gesetzentwürfe von Linken, Grünen und Bundesrat vor. Sie fordern eine völlige Gleichstellung von Homosexuellen im Eherecht. Lesben und Schwule sollen nicht nur eingetragene Partnerschaften schließen können, sondern normal heiraten. Der Gesetzentwurf der Linken wurde schon 2013 eingebracht. Seitdem wurde er im Rechtsausschuss 25 Mal vertagt. Die in dieser Frage gespaltene große Koalition wollte offensichtlich eine Abstimmung im Plenum vermeiden.

Weg frei machen für „Ehe für alle“

Deshalb stellten die Grünen im Mai einen Eilantrag beim Verfassungsgericht. Der Rechtsausschuss solle endlich den Weg frei machen, damit der Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche über die „Ehe für alle“ abstimmen kann. Es sei unzulässig, einen Antrag im Ausschuss einfach zu „begraben“. Die Linksfraktion schloss sich dem Antrag der Grünen an.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag nun aber ab, denn auch in der Hauptsache wäre eine Organklage der Grünen „offensichtlich unbegründet“. Zwar habe eine Fraktion grundsätzlich das Recht, dass über ihren Gesetzentwurf „in angemessener Frist“ beraten und beschlossen wird. Wann ein Antrag abstimmungsreif ist, sei aber im Kern eine politische Frage und müsse vom Bundestag entschieden werden. Es gebe jedenfalls keine Pflicht, „über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden“. Die Behandlung der Anträge sei auch nicht willkürlich verschleppt worden, so die Richter.