Es gilt nicht das Recht des Stärkeren
In der Corona-Krise ist der Kampf für die Grundrechte plötzlich sehr beliebt. Nicht immer scheinen die Kämpfenden den Sinn der Verfassung verstanden zu haben.
Berlin-Selten wurden Grundrechte (oder das, was der Einzelne darunter versteht) in der Öffentlichkeit und bei Demonstrationen so vehement eingefordert wie in den letzten Wochen. Es brauchte, so scheint es, ein potenziell tödliches Virus, damit sich die Menschen des Wertes ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte besannen. Wir erinnern uns: Noch im März rief die Mehrheit lautstark nach einer von der Regierung verfügten Ausgangsbeschränkung, wurde Angela Merkel für ihr angeblich zu zaghaftes Krisenmanagement gescholten. Damals schien es, als fühle sich die Kanzlerin geradezu genötigt, ihren Mitbürgern zu erklären, warum die von der Regierung letztlich beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte so schwerwiegend sind.

Diese Zeiten sind vorbei, die Corona-Krise und die mit ihr einhergehende weitreichende Isolation hat die Nerven größerer Bevölkerungsteile freigelegt. Das ist verständlich. Ebenso verständlich – und noch dazu unbedingt notwendig – ist das Bedürfnis, die sogenannten Corona-Regeln zu hinterfragen. Denn der Grundrechte-Report 2020, der am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde, hat gezeigt, dass auch in einer freien Demokratie wie der Bundesrepublik kein Recht als selbstverständlich hingenommen werden sollte. Zu viel liegt noch im Argen, zu viel gibt es noch zu tun, sei es für die Gleichberechtigung der Geschlechter, das Recht auf Asyl oder auf ein Leben in Würde.
Wer aber auf sogenannten Corona-Demos Verschwörungsmythen verbreitet, die Presse pauschal verunglimpft und schlimmstenfalls rassistische Ressentiments befeuert, hat nicht verstanden, dass das Grundgesetz kein Selbstbedienungsladen ist, aus dem sich jeder herauspickt, was ihm oder ihr gerade passt oder zum Vorteil gereicht.
Das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist eines der allerwichtigsten in einer Demokratie überhaupt. Es ist kein Synonym für das Recht des Stärksten oder Lautesten.