Muss Wladimir Putin vor ein Kriegstribunal? Europa wird dies nicht durchsetzen können
Viele wünschen sich Wladimir Putin vor ein internationales Gericht. Neue sollen sogar gegründet werden. Wer sich auskennt, stößt nur auf Widersprüche.

Diese Woche hat Bundeskanzler Olaf Scholz wieder gewarnt. Dieses Mal aber nicht davor, der Ukraine Kampfpanzer zu liefern, denn die liefert er ja nun selbst. Dieses Mal hat er vor einem Überbietungswettbewerb bei Waffensystemen gewarnt: Die Ukraine-Unterstützer auf der Welt überbieten sich zurzeit gegenseitig darin, immer neuere und moderne Waffen anzubieten.
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Scholz hat recht: Der Überbietungswettbewerb ist bereits im Gange. Was im Frühjahr 2022 noch von den USA blockiert wurde, rückt nun immer näher – der Ukraine Kampfflugzeuge zu überlassen. Aber noch ein anderer, leicht humoristischer Überbietungswettbewerb findet statt: Wer gründet ganz schnell ein Tribunal, vor dem man dann Putin und seine Komplizen wegen der „Verbrechens der Aggression“, zu Deutsch: wegen der Entfachung eines Angriffskrieges, anklagen und möglichst auch verurteilen kann. Hier in Warschau, wo jeder dafür ist, so etwas zu gründen, gibt es ein Sprichwort dafür: Das Fell des Bären verteilen, bevor man ihn erlegt hat. In diesem Fall könnte man es etwas abändern: Das Fell verteilen, obwohl man genau weiß, dass man den Bären nie kriegt.

Ein neuer Gerichtshof muss her
Dieser Wettlauf kommt daher, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zwar russische Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Ukraine verfolgen kann, aber im Bezug auf Russland für Angriffskrieg nicht zuständig ist. Das haben die Mitgliedsstaaten des sogenannten Römischen Vertrags 2010 so beschlossen: Wegen eines Angriffskriegs darf nur ermittelt werden, wenn der Angreifer und der Angegriffene ein Mitgliedsstaat sind. Und Russland ist keiner. Und so setzte alsbald ein fröhlicher Ideenwettbewerb ein, wie man denn die russische Führung trotzdem wegen des Anzettelns eines Angriffskrieges aburteilen könnte.
Nun könnte man die Herren Putin, Schoigu, Lawrow und ihre Propagandisten zwar durchaus wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und vielleicht sogar wegen Völkermords anklagen, vorausgesetzt, man würde ihrer habhaft, wonach es zurzeit nicht aussieht. Nur sind solche Anklagen schwer zu beweisen, es genügt ja nicht, dass ein solches Verbrechen begangen wurde, man muss es auch bis zu einem konkreten Angeklagten zurückverfolgen.
Und dazu braucht man Zugang zu Zeugen, Akten und Computern, die sich alle im Kreml befinden. Das ist der Moment, in dem die Träume über ein Nürnberger Kriegsverbrechertribunal für Russland platzen, denn selbst wenn Russland den Krieg verliert (was immer das genau heißen mag), so wird sich niemand finden, der es so besetzen wird wie damals die Alliierten Deutschland.
Aber nur so bekommt man ungehinderten Zugang zu den Beweisen, Zeugen und Angeklagten, die man für eine zweite Ausgabe eines Nürnberger Kriegsverbrechertribunals braucht. Beim „Verbrechen der Aggression“ ist das einfacher, da haben die drei potentiellen Angeklagten die Beweise schon weitgehend selbst geliefert, in dem sie ihren Angriffskrieg gerechtfertigt und mit ihren Grausamkeiten angegeben haben.
Ein Wettlauf der Ideen
Doch schon der erste Beitrag zum Ideenwettbewerb unter dem Titel „Wie kriegt man Putin vor Gericht?“ war ein Schuss in den Ofen: ein sogenanntes Ad-hoc-Tribunal wie in den 1990er-Jahren das Jugoslawientribunal und das Rwanda-Tribunal. Beide wurden damals vom UNO-Sicherheitsrat gegründet. Das geisterte in den letzten Wochen durch die Medien und wurde auf Konferenzen diskutiert.
Doch der Trick, den Sicherheitsrat unter dem Vorwand, Frieden und Sicherheit wiederherstellen zu müssen, ein Tribunal als sein Hilfsorgan gründen zu lassen, war schon im Jugoslawienkrieg sehr umstritten. Gerichte sollen ja unabhängig sein. Kein nationales Gericht würde sich als Hilfsorgan einer Regierung oder eines anderen Staatsorgans sehen.
Andere Organe darf der Sicherheitsrat aber gar nicht gründen. Jetzt verbietet sich eine solche Konstruktion noch mehr: Im Sicherheitsrat könnte Russland die entsprechende Resolution mit seinem Veto blockieren. Mehr noch, auch ein chinesisches Veto wäre wahrscheinlich und da im Sicherheitsrat außer den fünf ständigen Mitgliedern mit Vetorecht auch noch zehn nicht-ständige Mitglieder ohne Vetorecht (aber mit Stimmrecht) sitzen, könnte ein Antrag auf Einrichtung eines Ad-hoc-Tribunals für Russland sogar mehrheitlich abgeschmettert werden.
Am nächsten Tag würde die erstaunte Öffentlichkeit dann aus dem Mund der potentiellen Angeklagten vernehmen, dass es in der Ukraine nie so etwas wie Kriegsverbrechen oder einen Angriffskrieg gegeben habe, weil der Sicherheitsrat die Einsetzung eines Tribunals dazu abgelehnt habe. Eine Steilvorlage für die russische Propaganda. Und so kann aus den besten Absichten zur Ahndung der schlimmsten Verbrechen ein Propagandaerfolg der Täter werden. Da das einigermaßen vorhersehbar ist, wird sich kaum ein Mitglied des Sicherheitsrats finden, das einen solchen Antrag einbringt – und damit ist das UN-Ad-hoc-Tribunal für Putin und Co. ein Schuss in den Ofen.
Lasst uns ein irgendein Tribunal gründen
Das hat die Befürworter eines Putin-Tribunals allerdings nicht entmutigt. Nach intensivem ukrainischem Lobbying verabschiedeten erst die Erste Kammer des niederländischen Parlaments und dann das Europäische Parlament Resolutionen für die Gründung eines solchen Tribunals. Das soll nun von der UNO-Generalversammlung abgesegnet werden, denn dort wird mit Mehrheit entschieden, und die Mehrheit war dort bisher immer für die Ukraine und gegen Russland und kein Sicherheitsratsmitglied kann dort ein Veto einlegen.
Das klingt erst einmal ermutigend. Allerdings sind Resolutionen der Generalversammlung – anders als die des Sicherheitsrats – nicht bindend. Deshalb soll das Tribunal aufgrund eines Abkommens zwischen der EU und der Ukraine gegründet werden. So etwas nennen Juristen ein „hybrides Tribunal“.
Davon gibt es schon einige, in Sierra Leone, in Kambodscha, im Libanon, im Kosovo und Ost-Timor. Keines davon ist aber für einen Angriffskrieg zuständig, alle beschäftigen sich nur mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sie wurden auch nicht gegen den Willen der Staaten, deren Vertreter die Verbrechen verübten, sondern in Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten und der UNO gegründet. Aber was nicht war, kann ja noch werden. Gründen könnte man so etwas auf jeden Fall. Die Frage ist nur, was dann daraus wird.
Ein Wettlauf der Tribunale
Kaum hatte das Europäische Parlament seinen Vorschlag gemacht, da kam auch schon die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit einem eigenen. Das Gremium besteht aus Vertretern, die die Parlamente der Mitgliedsstaaten entsenden und ist so etwas wie der parlamentarische Unterbau des Europarats, nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU oder dem Europäischen Rat. Eigentlich hat der Europarat schon ein eigenes Gericht, vor dem sich Russland normalerweise wegen Menschenrechtsverstößen (in Russland und in der Ukraine) verantworten müsste, wäre Russland nicht vor einem halben Jahr zwangsweise aus der Organisation entfernt worden und wäre es nicht gerade dabei, alle Konventionen, die es an den Rat binden, zu kündigen, was es Russland ermöglicht, die Todesstrafe wieder einzuführen.
Der Europarat möchte nun also noch ein zweites Tribunal in Straßburg errichten, das auch die Generalversammlung der UNO absegnen und der Europarat dann betreiben und das dann die russische Führung wegen ihres Angriffskrieges verfolgen soll, obwohl Angriffskriege eigentlich nicht zum Kerngeschäft des Europarats gehören. Dessen Markenkern machen eigentlich mehr Frieden, Minderheitenrechte und Menschenrechte aus.
Entstehen beide Tribunale gleichzeitig, könnten sie sogar in einen Wettbewerb eintreten, wer als erster einen hohen russischen Würdenträger wegen des Anzettelns eines Angriffskrieges richtet. Vielleicht könnten die Bürger der Europaratsmitgliedsstaaten dann sogar bei ihren Buchmachern Wetten einreichen, wer diesen Wettlauf gewinnt, so wie man auf der Rennbahn auf Pferde, Hunde oder Schnecken wetten kann. Das Ganze klingt lustiger, als es ist.
Solche Tribunale können nämlich auf zwei verschiedene Arten funktionieren: unter dem Vorrangs- und unter dem Komplementärprinzip. Das Jugoslawien- und das Rwanda-Tribunal arbeiteten mit dem ersten; sie konnten jeden Fall und jeden Angeklagten aus einem anderen Staat an sich ziehen und der jeweilige Staat, der Angeklagte, Beweise oder Zeugen hatte, musste sie zur Verfügung stellen.
Bei Zuwiderhandlung muss sich ein widerspenstiger Staat vor dem Sicherheitsrat rechtfertigen und kann sogar sanktioniert werden. So ein Tribunal hat Zähne und die serbischen Regierungen nach Milosevic bekamen diese Zähne auch mehr als einmal zu spüren. Der Internationale Strafgerichtshof dagegen arbeitet nach dem zweiten Prinzip: Er darf nur Fälle übernehmen, wenn der bestreffende Staat nicht in der Lage oder willens ist, den Prozess selbst auszurichten.
Das ist sozusagen die zahnlose Version internationaler Justiz, obwohl sie manchmal dafür sorgt, dass Staaten Verdächtige vor Gericht stellen, um die Einmischung des Internationalen Straftribunals zu vermeiden. Wenn die Putin-Tribunale von Europarat und Europaparlament auch so arbeiten, werden sie nicht viel erreichen. Sie müssten dann erst einmal ein paar Jahre warten, bis klar ist, ob Russland seine Führung selbst richten will und richten kann, oder, falls sie im Ausland festgenommen wird, ob der jeweilige Staat das kann und will. Erst wenn klar ist, dass das nicht geht, dürfen die internationalen Ankläger ihre Auslieferung verlangen. Das wäre dann gewissermaßen die Einführung des St. Nimmerleinstages in den julianischen Kalender.
Oder die beiden Tribunale – oder auch nur eines davon – arbeitet mit dem Vorrangprinzip. Dann müsste Russland die Verdächtigen ausliefern. Das ist im Moment eher unwahrscheinlich. Aber das gilt dann auch für andere Staaten. Falls ein russischer General so unvorsichtig sein sollte, in seiner Luxus-Datscha in Montenegro nach dem Rechten zu sehen und dabei von der montenegrinischen Polizei festgenommen wird, dürfte Montenegro ihn weder laufenlassen noch selbst vor Gericht stellen, sondern es müsste ihn an das Putin-Tribunal ausliefern. Da sich nun aber die Tatmerkmale eines Angriffskrieges und von Kriegsverbrechen überlappen, wäre unser General auch für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag interessant. Und schon haben wir den schönsten Rechtsstreit zwischen zwei oder sogar drei Tribunalen darüber, wer den General aburteilen darf. Da freuen sich die Buchmacher, aber für die internationale Strafjustiz ist das dann eher ein trauriger Tag.
Ein Wettstreit in Sachen Provinzialismus
Uns Europäern mag es so erscheinen, als drehe sich die Welt um den Krieg Russlands mit der Ukraine, weil seit längerer Zeit mal wieder ein Krieg in Europa stattfindet. Aber aus der Sicht des afrikanischen, asiatischen und südamerikanischen Kontinents ist das keineswegs so. Vielen Ländern wäre es natürlich recht, die Energie- und Weizenpreise würden wieder sinken, und die Emissäre aus Europa würden aufhören, sie gegen eine der Kriegsparteien aufzuhetzen.
Aber andererseits steigen ja auch die Rohstoffpreise und viele Europäer suchen jetzt Alternativen zu russischen und chinesischen Rohstoff- und Energielieferungen und das ist für manche Länder auf anderen Kontinenten wieder vorteilhaft. Russlands Invasion wurde in der Generalversammlung der UNO mit überwältigender Mehrheit verurteilt. Aber eine sehr starke Minderheit enthielt sich auch der Stimme oder blieb der Abstimmung fern.

Südafrika hat erst Russland verurteilt, erklärt sich jetzt für neutral und empfängt den russischen Außenminister Sergej Lawrow als Freund des Landes. Und wenn es erst zu einer Abstimmung über ein Putin-Tribunal kommen sollte, dann werden vermutlich nicht nur diese neutralen, die sich der Stimme enthalten haben, dagegen stimmen. In weiten Teilen Afrikas gilt nämlich schon der Internationale Strafgerichtshof als neo-kolonialistischer Hammer, mit dem die Europäer gegen unliebsame Regierungen in Afrika vorgehen.
Klar, da steckt eine Menge Eigeninteresse von korrupten Despoten dahinter, die sich Einmischung verbieten, wenn sie die Opposition zuhause massakrieren. Aber es stimmt auch: Bis zum Krieg in der Ukraine war das Straftribunal hauptsächlich mit Afrika beschäftigt. Und in vielen Ländern Afrikas bestehen traditionelle Justizsysteme, die mit internationaler Gerichtsbarkeit unvereinbar sind, weil sie zum Beispiel gar nicht darauf abzielen, Täter zu bestrafen, sondern Täter und Opfer miteinander zu versöhnen.
So ein Putin-Tribunal hätte also wenig Chancen, dort akzeptiert zu werden. Das aber hieße, die Regierungen dieser Länder würden auch keine Verdächtigen an so ein europazentrisches Putin-Tribunal ausliefern. Das ist, ganz nebenbei gesagt, auch das Haupt-Manko aller bisherigen Vorschläge zur Gründung eines solchen: die Auslieferungsfrage.
Wenn Putin genüsslich seine Immunität genießen kann
Das „Verbrechen des Angriffskrieges“ das Putin-Tribunale ahnden sollen, ist ein typisches Führer-Verbrechen. Dafür kann man keinen einfachen Soldaten anklagen, der mit seinem Panzer die russische Grenze in Richtung Ukraine überfahren hat. Man braucht Präsidenten, Regierungsmitglieder, Generäle, die Befehlsgewalt hatten. Die haben aber, solange sie für ihren Staat in der Welt unterwegs sind, Immunität.
Landet Herr Lawrow so in Berlin, hat die Bundesregierung ein Problem: Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs verlangt von Deutschland, ihn festzunehmen und nach Den Haag auszuliefern, während das Völkerrecht von ihr verlangt, seine Immunität als Vertreter seines Staates zu respektieren und ihn in Ruhe zu lassen. Das gleiche Dilemma würde auftauchen, entstünde ein „Putin-Tribunal“, dem die Bundesrepublik beitritt.
Für Staaten, die einem „Putin-Tribunal“ nicht beitreten, gibt’s kein Dilemma. Sie müssen Herrn Lawrow in Ruhe lassen. Außer, der Strafgerichtshof in Den Haag verlangt auch seine Auslieferung, dann haben sie, wenn sie da Mitglied sind, wieder ein Dilemma. Das Dilemma verschwindet erst, wenn Herr Lawrow in Russland abgesetzt wird oder in Rente geht. Dann sollte er Russland besser nicht mehr verlassen, denn dann hat er keine Immunität mehr.
Mit anderen Worten: Die Errichtung eines europäischen „Putin-Tribunals“, das von weiten Teilen Afrikas und Asiens boykottiert würde, ist eine Scheinlösung. Putin, Schojgu und Lawrow könnten trotzdem ungefähr zwei Drittel der Weltbevölkerung besuchen, ohne Probleme befürchten zu müssen. Anders sieht die Sache für Herrn Jewgenij Prigozin aus, den russischen Warlord, der die Wagner-Söldnertruppe aufgebaut hat und seinen Staat nicht offiziell im Ausland vertritt. Den könnte man wenigstens in Europa festnehmen und vor Gericht stellen, in Afrika und Asien würde das aber wohl kaum jemand tun. In Zentralafrika ist Herr Prigozin ausgesprochen beliebt als Beschützer von Putschisten und Militärdiktatoren.
Warum wir alles haben, was wir brauchen
Und so erscheinen all die vielen Vorschläge, wie man die russische Führung juristisch drankriegen kann, als Ausdruck eines europäischen Provinzialismus, der sich selbst für den Nabel der Welt hält. Dabei brauchen wir überhaupt kein Putin-Tribunal. Falls die Frage, Putin und seine Schergen festzunehmen, überhaupt einmal ansteht, kann sie der Internationale Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord anklagen.
Wenn man sie auch noch unbedingt wegen eines Angriffskriegs richten will, kann man das in fast allen Ländern Europas vor nationalen Gerichten tun, denn die haben diesen Tatbestand inzwischen längst in ihre Strafgesetze übernommen. Auf dieser Grundlage standen in Deutschland Kriegsverbrecher aus dem Kongo und aus Syrien vor Gericht.
Wenn also eines Tages Herr Prigozin auf dem BER notlanden muss, kann ihn die Bundespolizei festnehmen und der Generalbundesanwalt in Karlsruhe anklagen, wegen Kriegsverbrechen, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wegen Völkermord, aber genauso gut auch wegen Beteiligung an einem Angriffskrieg. Bei Lawrow, Putin oder Schojgu gäbe es ein Problem mit der Immunität, aber das bestünde auch, wollte man die drei an eines der geplanten „Putin-Tribunale“ ausliefern.
Mit anderen Worten: Jetzt noch zusätzliche Tribunale zu gründen, schwächt nur den Internationalen Strafgerichtshof und das Ansehen Europas in der Welt, aber es verschafft unseren Staatsanwälten und Richtern nichts, was sie nicht sowieso schon hätten. Und eines haben sie auf absehbare Zeit ohnehin nicht: den Bären, dessen Fell sie verteilen wollen. Der steht, um die Allegorie auf die Spitze zu treiben, noch eine Weile unter Naturschutz.
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