EuGH: Spanien durfte Mandatsantritt katalanischer Politiker nicht verhindern
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Immunität eines inhaftieren katalanischen EU-Abgeordneten gilt auch für Puigdemont.
Luxemburg-Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Immunität eines inhaftieren katalanischen EU-Abgeordneten gilt auch für den in Belgien exilierten Katalanen-Führer Carles Puigdemont. „Die Entscheidung des EuGH gilt für alle im Mai gewählten EU-Abgeordneten“, hieß es am Donnerstag aus Gerichtskreisen.

Das Luxemburger Gericht hatte zuvor entschieden, dass der inhaftierte Katalane Oriol Junqueras sein EU-Mandat hätte antreten können. Junqueras, früherer Vizepräsident der autonomen Regierung von Katalonien, war nach dem vom spanischen Verfassungsgericht ausgesetzten Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien im Oktober 2017 zusammen mit zahlreichen weiteren Aktivisten in Untersuchungshaft genommen worden.
Regionalpräsident Carles Puigdemont entzog sich der Strafverfolgung, indem er ins Exil nach Belgien floh. Junqueras, Puigdemont und der ebenfalls exilierte Regionalparlamentsabgeordnete Toni Comín wurden im Mai 2019 ins EU-Parlament gewählt.
Parlamentarische Immunität ist entscheidend
Die spanischen Behörden verweigerten den drei Katalanen aber die Aufnahme ihres Mandats, ihre Sitze im EU-Parlament blieben vakant. Junqueras zog dagegen vor Gericht und der Fall landete in Luxemburg. Die EU-Richter entschieden nun unter Verweis auf die parlamentarische Immunität, dass Spanien den Mandatsantritt und die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments nicht hätte verhindern dürfen.
Erst anschließend daran hätten die spanische Justiz die Aufhebung der Immunität des Katalanen beantragen können. Junqueras wurde im Oktober dieses Jahres zu 13 Jahren Haft verurteilt. Gegen Puigdemont und Comín liegen zum wiederholten Mal europäische Haftbefehle vor, über deren Vollstreckung die belgischen Behörden bislang nicht entschieden. Die Gültigkeit des Urteils und der Haftbefehle ist infolge des EuGH-Entscheids nun fraglich.