Eine neue Nummer ruft auf dem Handy an, wenn man abnimmt, meldet sich die europäische Polizeibehörde Europol. Es gehe um sehr persönliche gestohlene Daten, teilt eine Stimme mit. Man soll auf Taste 1 drücken, um mehr herauszufinden. Nach dieser Bandansage, zumeist auf Englisch, wird man mit einem vermeintlichen Mitarbeiter von Europol verbunden. Er erzählt, dass Kriminelle Straftaten mit den Daten des Angerufenen begehen würden. Man müsse sich eine bestimmte Software herunterladen oder Überweisungen tätigen, um weitere Angriffe zu verhindern.
Seit dem Frühjahr sorgen diese vermeintlichen Europol-Anrufe bundesweit für Unruhe. Denn kein einziger Anruf kommt wirklich von der europäischen Polizeibehörde – am Telefon sind Kriminelle.
Bereits im März warnte die Berliner Polizei in einer Pressemitteilung vor den Anrufen, im Juni veröffentlichte die Bonner Bundesnetzagentur einen erneuten Warnhinweis. Seit Jahresbeginn hat sie mehr als 22.000 Beschwerden über die Fake-Anrufe entgegengenommen, Tendenz steigend. Im April registrierte man in Bonn noch bundesweit 5100 Beschwerden, im Juni stieg die Zahl voraussichtlich auf 7600. Allein aus Berlin haben sich seit März 1700 Betroffene gemeldet.
Fake-Anrufe: Mehr als 3500 Anzeigen in Berlin
Noch weitaus mehr Anzeigen hat die Berliner Polizei bekommen. Auf Anfrage der Berliner Zeitung verzeichnet man dort „3500 entsprechende Sachverhalte“, die seit März dieses Jahres zur Anzeige gebracht worden sind. Täglich erreichen die Polizeibehörde darüber hinaus „Meldungen und Hinweise aus der Bevölkerung zu diesem Thema“, diese seien allerdings strafrechtlich nicht immer relevant.
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Anja Dierschke, Leiterin der Pressestelle der Berliner Polizei, erklärte gleichzeitig, dass nur „Sachverhalte, bei denen es tatsächlich zu einem (Vermögens-)Schaden gekommen ist“, auch als vollendete Straftaten angezeigt werden können. Aber schon bei einfachen Geldforderungen am Telefon gehe man von einer versuchten Straftat aus.
Konkret bedeutet das, dass alle, die noch rechtzeitig auflegen – und nicht auf Taste eins drücken – zwar von Betrugsanrufen betroffen sind, diese aber nicht anzeigen können.
Unklar ist sowohl für das Bundeskriminalamt als auch für die Berliner Polizei, warum es seit Wochen vermehrt zu diesen Anrufen kommt. Auch gibt es in Berlin keine „belastbaren Aussagen zu den Tatverdächtigen“. Bei der Bundesnetzagentur, der zentralen Verbraucherschutzbehörde für Telekommunikation, heißt es auf Nachfrage nur, dass „dieses Szenario erst seit diesem Jahr in Erscheinung“ getreten sei. Angaben über mögliche Dunkelziffern kann daher keine Behörde machen.
Bundeskriminalamt: Call-ID-Spoofing kann kaum verhindert werden
Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind die Rufnummern manipuliert, oft werden sogar tatsächliche Nummern nationaler oder internationaler Sicherheitsbehörden angezeigt. Betroffenen wird es so besonders schwer gemacht, einen falschen von einem echten Anruf zu unterscheiden. Klar ist für die echten Sicherheitsbehörden bisher nur, dass die Anrufe aus dem Ausland kommen und über verschiedene ausländische Netze in das deutsche geleitet werden. Vermutlich um Spuren weiter zu verschleiern, werden einzelne Anrufe sogar gleich über mehrere Netze geleitet.
Das Verwenden manipulierter Rufnummern wird auch Call-ID-Spoofing genannt, selbst moderne Telefone können diese Betrugsanrufe aber nur bedingt verhindern. Konkret empfiehlt unter anderem das Bundeskriminalamt, die entsprechenden Nummern beim eigenen Netzbetreiber manuell sperren zu lassen. Da Call-ID-Spoofing-Anrufe aber fast immer aus dem Ausland kommen und gleichzeitig oft über das Internet erfolgen, können sie für den Netzbetreiber im Vorfeld nur schwer als Betrugsanrufe nachvollzogen werden.
Berliner Polizei: Kaum Aussicht auf Ermittlungserfolg
Die Berliner Polizei glaubt nicht an große Ermittlungserfolge. In Abstimmung mit der Amts- und Staatsanwaltschaft verfolge man zwar „jeden erfolgversprechenden Ermittlungsansatz“, bei Betrugsanrufen ergeben die Ermittlungen zu möglichen Telefonnummern oder von den Betrügern angegebenen Bankverbindungen im Regelfall aber keine Anhaltspunkte. Verurteilte Täter gibt es daher bisher nicht.
Die Polizei rät stattdessen, niemals persönliche oder finanzielle Daten an vermeintliche Sicherheitsbehörden am Telefon herauszugeben, die Aufforderungen grundsätzlich nicht zu befolgen und Geld niemals an unbekannte Personen zu schicken.
Sollte dennoch eine „Sicherheitsbehörde“ anrufen, solle man stattdessen auflegen, die Nummer der eigenen Polizeidienststelle eigenständig suchen. Von einem Anruf bei der Polizei über die Rückruftaste wird abgeraten – denn so lande man erneut bei den Betrügern.
Könnte man Täter ermitteln, gilt: Anrufe vermeintlicher Sicherheitsbehörden werden wie gewöhnliche Betrugsanrufe bestraft. Bei einer Verurteilung drohen laut Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs bis zu fünf Jahre Haft, in besonders schweren Fällen sogar zehn Jahre Gefängnis.







