Ex-„Mister Germany“ Adrian U.: „Reichsbürger“ wegen Mordversuchs angeklagt
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und großem Medienandrang hat am Montag vor dem Landgericht Halle das Verfahren gegen den früheren Mister Germany Adrian U. wegen versuchten Mordes begonnen. Der 42-Jährige soll laut Anklage in Tötungsabsicht auf einen Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos geschossen haben. Der schwer bewachte Angeklagte bestritt zum Prozessauftakt seine Schuld, stellte sich als Justizopfer dar und beschimpfte das Gericht als „Spinner“. Seine Verteidigung scheiterte allerdings mit dem Versuch, die Anklage wegen „erheblicher Mängel“ für nicht zulässig erklären zu lassen.
U.s Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Er selbst weist zwar vehement von sich, Teil der umstrittenen Reichsbürger-Bewegung zu sein. Der gelernte Kaufmann hatte aber zu Beginn des vergangenen Jahres in seinem Garten in Reuden bei Zeitz (Burgenlandkreis) den eigenständigen Staat „Reich Ur“ ausgerufen. Dort sollte er wegen einer säumigen Schuld zwangsgeräumt werden. Nachdem U. dazu Widerstand angekündigt hatte, war der Gerichtsvollzieher von einem Spezialeinsatzkommando (SEK) flankiert worden.
Einen dieser SEK-Beamten soll U. mit einem Kleinkaliberrevolver der Marke Arminus angeschossen haben, nachdem die Beamten minutenlang versucht hatten, ihn zum Niederlegen der Waffe zu bewegen. U. soll plötzlich und gezielt auf den nur vier Meter entfernt stehenden Polizisten geschossen haben. Vom Visier des Mannes sei das Projektil vom Kaliber 22 abgeprallt und habe den Beamten am Hals verletzt. Nur der Schutzkleidung und dem sofortigen Feuer anderer SEK-Beamter, die den Schützen trafen, ist es laut Anklage zu verdanken gewesen, dass der Polizist nicht getötet wurde.
Wirre Rezitation des Grundgesetzes
U., der den Prozesstag stehend verfolgte, bestritt bereits vor Verhandlungsbeginn, geschossen zu haben. Er habe sein Haus gegen eine „Bande Vermummter“ verteidigt, die seine Bürgerrechte mit Füßen getreten hätten. Er bezweifelte, dass das Gericht für ihn zuständig sei. Mit der angeblichen Lohnbescheinigung eines anderen Adrian U. wedelnd – dieser sei von Beruf Hufschmied und Förster – verlangte der Angeklagte vom Vorsitzenden Richter Jan Stengel, er solle doch lieber gegen den Namensvetter verhandeln. „Vielleicht ist der es, den Sie suchen.“
U. trug dann minutenlang in seiner persönlichen Erklärung Passagen aus dem Grundgesetz vor, die er mit eigenen Interpretationen versah. Auf dieser Basis bezeichnete er das Handeln von Polizei und Justiz als widerrechtlich und unerträglich. Man habe ihn zunächst „feige“ ermorden wollen, dann sei er als Geisel „in das KZ JVA Leipzig“ verschleppt worden. Mittlerweile habe man ihn in die JVA Halle „deportiert“.
Die Vernehmung von U.s Ehefrau Sandra wurde verschoben. Als sie kurzzeitig im Zeugenstand Platz nahm, machte ihr Mann allerdings fünf Schritte auf sie zu, um seine Frau zu küssen – und verkündete: „Das tue ich jetzt, wenn Sie mich hindern wollen, müssen Sie mich erschießen.“ Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.