Fatales Urteil aus Erfurt

Das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts schürt Unfrieden an den Berliner Schulen.

Kopftücher sind in Berliner Schulen erlaubt. 
Kopftücher sind in Berliner Schulen erlaubt. Foto: dpa/Jörg Carstensen

Berlin-Berliner Lehrerinnen sollen ein Kopftuch tragen dürfen – alles andere ist diskriminierend. Das ist der Kern des Kopftuch-Urteils des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt. Und das ist in seinen Konsequenzen schlecht. Es schürt Konflikte in Schulen, führt zu Unfrieden.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Es ist kein Problem, dass Muslime oder Musliminnen in öffentlichen Schulen unterrichten, so wie Christen oder Christinnen es auch tun, Atheisten oder Atheistinnen. Es sollen sogar noch mehr in den Schuldienst wechseln. Der öffentliche Dienst und auch die Schulen sollten, wenn möglich, ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Auch wenn der Weg dahin natürlich sehr weit ist. Muslimische Frauen sollen sich also beteiligen, so wie muslimische Männer auch und möglichst viele Bevölkerungs- und Religionsgruppen überhaupt.

Doch alle müssen ihre Religiosität und deren äußerliche Symbole oder Kleidungsstücke vor der Tür lassen, dürfen eben kein Role-Model etwa einer vorbildlich gläubigen Muslimin sein. Denn damit setzen sie womöglich diejenigen unter Druck, die sich ohnehin einer religiös aufgeladenen Umgebung erwehren müssen. Bisher hat das, was wir vom Mehrheits-Islam sehen, sich eben nicht durch Toleranz gegenüber Kritikern oder Andersgläubigen ausgezeichnet. Fragt nach bei Seyran Ates, Rechtsanwältin, Frauenrechtlerin und Moscheegründerin. Oder bei Güner Balci, Schriftstellerin und frischgebackene Integrationsbeauftragte von Neukölln.

Wenn Balcis Bürgermeister Martin Hikel von einem „zunehmenden Bekenntniszwang an Schulen“ berichtet, spricht er aus, was viele schon seit Jahren wahrnehmen. Und wenn die Vorsitzende des Interessenverbandes Berliner Schulleitungen sagt, staatliche Schulen müssten neutral sein, hat sie natürlich völlig recht. Aber was tun, wenn das bisherige Berliner Neutralitätsgesetz als nicht (mehr) verfassungskonform gilt? Dann muss eben ein neues her.

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