FDP legt Entwurf für Transparenzgesetz vor

Viele Menschen verstehen nicht, wie Berlins Verwaltungen arbeiten. Die FDP will den aus ihrer Sicht „undurchschaubaren Dschungel“ nun lichten.

ARCHIV - Akten liegen auf einem Tisch.
ARCHIV - Akten liegen auf einem Tisch.Bernd Weissbrod/dpa/Illustration

Berlin-Die FDP im Berliner Abgeordnetenhaus will mehr Offenheit von Behörden und leichteren Zugang der Bürger zu amtlichen Unterlagen. Dazu werde die Fraktion in der Parlamentssitzung an diesem Donnerstag einen Entwurf für ein Transparenzgesetz einbringen, sagte ihr Sprecher für Verwaltungsmodernisierung, Roman-Francesco Rogat, der Deutschen Presse-Agentur.

„Mit dem Gesetz wird die Verwaltung verpflichtet, sämtliches Handeln öffentlich darzustellen und nachzuweisen“, erläuterte er. „Ohne Hürden, ohne Anfragen, sondern für jeden zugänglich, kostenlos auf einer zentralen Plattform.“ Das schaffe umfassende Kontrollmöglichkeiten für alle Berlinerinnen und Berliner, steigere die Effizienz der Verwaltung und schaffe Impulse für Wirtschaftswachstum.

„Die Berliner Verwaltungen gleichen heute einem undurchschaubaren Dschungel aus kleinteiligen Zuständigkeiten und Vorschriften“, beklagte Rogat. Dies mache es Bürgerinnen und Bürgern unmöglich, sich umfassend über die Grundlage von politischen Entscheidungen und das Wirken der Verwaltung zu informieren. „Doch dieses Recht auf Informationen ist nicht nur die Basis für einen öffentlichen, breit geführten Diskurs, sondern auch die Grundlage unserer Demokratie.“ Die FDP wolle mit dem Transparenzgesetz Licht in das Dunkel bringen und Berlin zu einer „transparenten Stadt“ machen.

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In Berlin gibt es seit Jahren Bestrebungen, wie in anderen Bundesländern auch ein Transparenzgesetz zu schaffen. SPD, Grüne und Linke hatten sich das bereits in der vergangenen Legislaturperiode vorgenommen, aber nicht umgesetzt. Eine Initiative schob ein Volksbegehren zu dem Thema an.

Im neuen Koalitionsvertrag steht: „Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.“ Die Leitlinie bedeutet, dass Verwaltungen erhobene Daten grundsätzlich veröffentlichen sollen, wenn nicht Ausnahmegründe wie ein Bezug zu Personen vorliegen.

Bisher soll das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Dokumenten von Behörden sicherstellen. Bürger müssen dies jedoch beantragen und oft dafür teils happige Gebühren zahlen.