FDP: Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner eingereicht
Berlin - Auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kommt viel Arbeit zu. Nachdem vor zwei Wochen schon der Verein Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen staatliche Spähsoftware eingereicht hat, zog jetzt die FDP nach.
Am Montag haben die Liberalen in Karlsruhe ebenfalls Klage gegen sogenannte Staatstrojaner eingereicht – ein Überwachungsgesetz, das der Bundestag am 22. Juni 2017 beschlossen hat. Die FDP hält es für verfassungswidrig.
Buschmann sieht Gesetz kritisch
Das Gesetz sei „völlig unverhältnismäßig“, sagte Marco Buschmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, da es in die Privat- und Intimsphäre der Menschen eingreife. Computer und Smartphones seien unverzichtbar, es gebe Menschen, die darüber fast alles regelten – von der „Alltagskorrespondenz, über das Tagebuch und die Bankgeschäfte bis hin zur Anbahnung von Liebesbeziehungen“. „Der ungehemmte Zugriff auf Daten und Informationen auf Computern oder Smartphones gibt einem Möglichkeit, alles über einen Menschen zu erfahren“, betonte Buschmann.
Das Gesetz, das am 24. August 2017 in Kraft trat, wurde im vergangenen Jahr in einem Eilverfahren durch den Bundestag gebracht. Schon im Vorfeld hatte die Opposition das Vorhaben scharf kritisiert.
Auch die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff verwies auf erhebliche verfassungsrechtliche Probleme. Sie kritisierte zudem, dass sie nicht über die Änderung der Strafprozessordung informiert worden sei.
Spähsoftware liest mit
Das neue Gesetz weitet die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) aus. So kann die Polizei bei Ermittlungen zu Straftaten Spähsoftware auf Rechnern und anderen Geräten installieren. Ein Staatstrojaner kann eine laufende Kommunikation mitlesen (Quellen-TKÜ) oder bei einer Online-Durchsuchung auch auf sämtliche Daten auf dem Gerät zugreifen.
Die FDP kritisiert unter anderem, dass der Katalog an Straftaten, bei denen die Überwachungen angewendet werden kann, viel zu weit gefasst sei.
So darf die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Beispiel auch bei Geld- und Wertzeichenfälschung, Sport- oder Computerwettbetrug angewendet werden – oder aber beim Vergehen, einem Flüchtling zu einer missbräuchlichen Asylantrag verleitet zu haben.
Die Online-Durchsuchung, bei der sämtliche Daten ausgespäht werden dürfen, darf bei „besonders“ schweren Straftaten“ angewendet werden – so wie beim sogenannten Großen Lauschangriff, dem akustischen oder optischen Abhören bei Ermittlungen.
Live-Überwachung als Konsequenz
„Die Online-Durchsuchung ist der schwerste Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die die Strafprozessordung kennt“, sagte Rechtsanwalt Nicolas Gazeas, der die Klage für die FDP verfasst hat. Sie bedeute nicht nur das Ausspähen der Daten, sondern ermögliche zudem eine Live-Überwachung. „Das wäre so, als ob Ihnen ständig jemand heimlich über die Schulter schaut“, erklärte der Jurist.
Sie führe zudem zu einer hohen Streubreite, so Gazeas. Denn bei der Online-Durchsuchung werde auf den „gesamten Datenbestand“ zugegriffen, also auch Email-Kontakte. Dadurch seien auch viele unbeteiligte Dritte von der Maßnahme mitbetroffen.
Gazeas kritisierte zudem, dass in dem Gesetz keine Möglichkeit einer hinreichenden Kontrolle vorgesehen sei. „Wer kontrolliert, ob die Software nur das kann, was sie auch darf?“, fragte er.
Staatstrojaner auf Kosten von Sicherheitslücken
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae sagte, dass es bei dem Gesetz einen „Zielkonflikt“ gebe. Damit Staatstrojaner installiert werden könnten, „muss der Staat Sicherheitslücken“ offen halten. „Gleichzeitig ist es seine Aufgabe, IT-Anwendungen für Bürger sicher zu machen“, erklärte Thomae. „Diesen Konflikt müssen wir ins Lot bringen“, sagte der FDP-Abgeordnete.
Dabei sei es durchaus möglich, das Gesetz verfassungskonform zu gestalten, ist sich Buschmann sicher. „Wir glauben aber, dass die Maßstäbe bewusst ignoriert worden sind.“ Das sei vor allem am Katalog der Strafftaten zu erkennen. „Wer für Diebstahlsdelikte diesen tiefsten aller Eingriffe für angemessen hält, der legt es ganz bewusst darauf an, hier die Maßstäbe zu verschieben“, sagte Buschmann.
Leutheusser-Schnarrenberger unterstützt Klage
Auch die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, dass sie die „Verfassungsbeschwerde aus tiefster Überzeugung“ unterstütze. Man müsse auf diesem Weg eine Korrektur erreichen, damit „klar ist, wo die Grenzen gezogen werden“.
Am Freitag endet die einjährige Frist für die Verfassungsbeschwerde. Das ist auch der Grund, warum sich kurz vor Ablauf nun die Klagen häufen. Laut Gazeas, sei es „Usus“, dass die Frist bis kurz vor Ende ausgenutzt werde. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.