Brüssel - Der deutsche Führerschein entspricht aus Sicht der EU-Kommission nicht allen europäischen Vorschriften und soll nachgebessert werden. Neben Deutschland erhielten auch Länder wie Italien, Lettland und die Niederlande am Donnerstag eine Mahnung aus Brüssel.
Es geht um die Darstellung von Informationen zu Einschränkungen der Fahrerlaubnis, wie zum Beispiel die Auflage, am Steuer eine Brille zu tragen.
Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG in der geänderten Fassung legt nach Angaben der EU-Kommission fest, wie solche Zusatzangaben auf der Rückseite des Führerscheins angezeigt werden müssen.
Frist von zwei Monaten gesetzt
Konkret bemängelt wird am deutschen Führerschein nur ein winziges Detail: Bei den Angaben auf der Rückseite nutzt die Bundesrepublik einige zwei- statt dreistellige Zusatzcodes, wie ein Kommissionssprecher erläuterte.
Im Sinne der Einheitlichkeit in der EU müsse das angepasst werden. Deutschland und die drei anderen Länder haben zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Heißt also konkret: Sorgen machen müssen wir uns nicht. Den Führerschein müssen wir erstmal nicht abgeben. (dpa)