Für schwierige Terrorlagen: Bundeswehr und Polizei sollen gemeinsam üben

Berlin - Die Polizei wird voraussichtlich im Februar in vier Bundesländern gemeinsame Übungen mit der Bundeswehr veranstalten, um sich auf die Abwehr von Terrorangriffen vorzubereiten. Das ist das Ergebnis von Beratungen zwischen Bundesinnenminister Thomas de Maizière, Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) und den Innenministern von Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern sowie des Saarlandes.

De Maizière betonte zwar, die Polizei in Bund und Ländern sei „gut aufgestellt“ und „zuständig auch für die Bewältigung schwieriger Sicherheitslagen“. Die Verfassung sei da eindeutig. Von der Leyen schloss sich dem an. Die Polizei leiste hervorragende Arbeit, sagte sie. Und für den Fall, dass die Hilfe der Bundeswehr nötig sein sollte, „entscheidet immer die Polizei, ob, wann und in welcher Form“. Der Bundesinnenminister fügte allerdings hinzu: „Es ist vorstellbar, dass wir komplizierte, über Tage andauernde, schwierige Terrorlagen bekommen. Und für diesen Fall wollen wir eine gemeinsame Übung durchführen.“ Dabei schweben ihm augenscheinlich ähnliche Situationen vor, wie es sie 2015 und 2016 in Belgien und Frankreich gegeben hatte.

Gemeinsam mit Ländern wird Feinplanung gemacht

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) unterstrich ebenfalls, die Polizei habe „bisher alle Terrorlagen bearbeiten können“. Und die Bundeswehr unterliege deren Weisungen, nicht umgekehrt. Jenseits dieser Grundvoraussetzungen könne man sich jedoch ebenso unaufgeregt wie unideologisch dem Thema nähern.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Eine Projektgruppe von Mitarbeitern des Bundesinnen- und des Bundesverteidigungsministeriums soll nun auf Abteilungsleiterebene in Abstimmung mit den Ländern die Feinplanung machen. Wo die Übungen stattfinden, soll in den nächsten beiden Tagen entschieden werden. Interesse hatten sehr früh Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und das Saarland bekundet. Ob sich weitere Übungen anschließen werden, wollte de Maizière noch nicht sagen.

Bundeswehr-Einsätze im Innern seit Jahren umstritten

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), erklärte aber, die übrigen zwölf Länder würden einen Beobachterstatus bekommen, um aus der Übung zu lernen. Als Beispiele für mögliche Tätigkeitsfelder bei Terrorsituationen nannte de Maizière Transport, Aufklärung, Versorgung und Verkehrskontrollen durch Feldjäger.

Bundeswehr-Einsätze im Innern sind zwischen Union und SPD seit Jahren umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat es der Bundeswehr dann 2012 in einem Urteil erlaubt, bei einem Terroranschlag „katastrophischen Ausmaßes“ auch hoheitliche Aufgaben auszuüben, also etwa Zwang bei Verkehrskontrollen. Im Juli hatte sich die Große Koalition schließlich bei ihren Beratungen über das neue Weißbuch zur Sicherheitspolitik auf gemeinsame Übungen verständigt. Von der Leyen hatte Feldjäger und Sanitäter der Bundeswehr schon während des Amoklaufs von München in Bereitschaft versetzt, weil die Polizei zunächst von einer „akuten Terrorlage“ ausging.

Verabredung wird kritisiert

Die Bundeswehr darf der Polizei und anderen Bundesbehörden laut Grundgesetzartikel 35 Amtshilfe leisten, wenn diese angefordert wird. Beispiele dafür sind Einsätze bei Hochwasserkatastrophen oder die Flüchtlingshilfe. Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, kritisierte die Verabredung gleichwohl. „Die Bundesregierung erweckt den Eindruck, unsere Verfassung zur Not passend machen zu wollen“, sagte er. Doch: „In einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft haben bewaffnete Soldaten keinem Zivilisten etwas zu sagen, und das ist gut so."