Funklöcher bringen Polizisten in Gefahr
Zehn Jahre nach Einführung des Digitalfunks können sich Polizeibeamte noch immer nicht richtig verständigen. Stattdessen wird alte analoge Technik angeschafft. Der Bundesrechnungshof beklagt die fehlenden gesetzlichen Regelungen.
Berlin-Großalarm im Benjamin-Franklin-Klinikum: Ein Patient hat einen Arzt erschossen. Der Täter hält sich irgendwo im Bettenhaus versteckt. Als Polizisten das Gebäude absuchen, bricht ihr Funkkontakt ab. Eine Stunde lang können sie keine Verstärkung rufen, wenn sie auf den Täter treffen, weil der Stahlbeton die Funksignale nicht durchlässt. Schließlich erschießt sich der Täter.

Diese Szene spielte sich vor vier Jahren in Berlin ab. Und noch immer könnte sie sich wiederholen, weil bundesweit der Ausbau des Digitalfunks nur langsam vorankommt. Jetzt warnt der Bundesrechnungshof vor gefährlichen Sicherheitslücken. Der 37 Seiten lange Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages liegt der Berliner Zeitung vor.
Aufgebaut wird der Digitalfunk von einer Behörde mit dem sperrigen Namen „Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BDBOS). Sie betreibt ihn gemeinsam mit Bund und Ländern. Laut BDBOS sind über 99 Prozent der Fläche Deutschlands mit Digitalfunk abgedeckt. Doch in Sonderbauten wie Bahnhöfen, Flughäfen, Tunneln, Einkaufszentren, Hochhäusern, Versammlungs- und Sportstätten haben Rettungskräfte und Polizisten oft keinen Empfang. Weil Stahlbeton und metallbedampfte Fenster die Funkwellen abschirmen, müssen in den Häusern sogenannte Objektfunkanlagen installiert werden. Nach Angaben der BDBOS waren mit Stand September 2019 bundesweit rund 2570 solcher Anlagen mit insgesamt 4062 Netzelementen realisiert.
Doch auch zehn Jahre nach der Einführung des Digitalfunks beklagen Bundespolizisten Funklöcher in Bahnhöfen und Flughäfen. Nach einer Erhebung der Bundespolizei haben 171 Bahnhöfe – darunter 40 Hauptbahnhöfe – in den einsatzrelevanten Bereichen nur eine unzureichende digitale Funkversorgung. 36 Bahnhöfe haben überhaupt keine. Weil Bundespolizisten mangels Funk keine Verstärkung anfordern konnten, gerieten sie laut Rechnungshofbericht mehrfach in Bedrängnis, etwa bei Einsätzen wegen Landfriedensbruchs oder räuberischer Erpressung.
Für die nächsten vier Jahre stellt der Bund der Bahn über 340 Millionen Euro zur Verfügung, um die Objektfunkversorgung in 338 Bahnhöfen und 50 Tunneln zu verbessern. Doch der Rechnungshof ist skeptisch, dass etwas besser wird. In seinem Bericht an den Bundestag „zu den Ursachen und Risiken einer unzureichenden Objektfunkversorgung im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ bezieht er sich auf die Erfahrungen aus dem 23,6 Millionen Euro teuren Sofortprogramm der Bahn, mit dem ab 2017 31 Bahnhöfe mit digitalen Objektfunkanlagen ausgestattet werden sollten. Anfang dieses Jahres war dies an noch keinem der Bahnhöfe geschehen.
Als Haupthindernis beim Ausbau des Digitalfunks haben die Rechnungsprüfer – und inzwischen auch das Bundesinnenministerium, das sich dem Bericht anschließt – die fehlende einheitliche gesetzliche Grundlage für die Objektfunkversorgung ausgemacht. Ein eindeutiger Wille, eine einheitliche gesetzliche Grundlage zu schaffen, sei bisher nicht erkennbar. „Spätestens nach dem Amoklauf im Jahr 2016 in München, hätten Bund und Länder diese erarbeiten und umsetzen müssen“, schreiben sie. In Großstädten und Ballungsräumen müsse eine Vielzahl von Sonderbauten mit Digitalfunk versorgt werden. Doch ein „Metropolenkonzept“ für Großstädte und Ballungsgebiete fehle.
Den Autoren zufolge stehen zudem einer zügigen Objektfunkversorgung die unzureichenden, veralteten gesetzlichen Vorgaben der Länder und die Forderung einiger Städte und Kommunen nach analogen Objektfunkanlagen entgegen. Bisher entscheidet in der Regel die örtliche Feuerwehr, ob eine Objektfunkversorgung nötig ist. Weil noch immer viele Feuerwehren analoge Funktechnik benutzen, müssen auch weiterhin analoge Objektfunkanlagen installiert werden. Deshalb geschehen mitunter absurde Dinge, die die Steuerzahler aber auch Kunden der Deutschen Bahn teuer zu stehen kommen: Während die Deutsche Bahn dem Bedarf der Bundespolizei entsprechend digitale Objektfunkanlagen installieren möchte, fordern die Feuerwehren einiger Städte und Kommunen analoge Objektfunkanlagen. Die Bahn ist dann gezwungen, auf eigene Kosten Bahnhöfe und Tunnel neben digitalen Objektfunkanlagen auch veraltete analoge Anlagen zu installieren – zum Beispiel in Neubauten wie Stuttgart 21.
Aber auch das Technische Hilfswerk, das mit den Feuerwehren der Länder zusammenarbeitet, ist gezwungen, neben digitalen auch analoge Funkgeräte einzusetzen. Im vergangenen Jahr musste es laut Rechnungshof 475 analoge Fahrzeugfunkgeräte für mehr als eine Million Euro beschaffen.
Der Bundesrechnungshof empfiehlt nun Bund und Ländern, einheitliche gesetzliche Vorgaben für die Objektfunkversorgung zu erarbeiten. Zu lange hätten Bund und Länder über Zuständigkeiten diskutiert. „Das ist eine unendliche und ärgerliche Geschichte“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Gesine Lötzsch. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Politiker, die in Sonntagsreden nach mehr Sicherheit für Bevölkerung und Polizei rufen, es nicht schaffen, innerhalb von zehn Jahren ihre Hausaufgaben zu erledigen.“