Gegen Soldatengesetz verstoßen: Bundeswehr-General soll vor AfD gewarnt haben

Berlin - Das Verteidigungsministerium untersucht, ob der kommandierende General des Bundeswehr-Zentrums Innere Führung vor der AfD gewarnt und damit gegen das Soldatengesetz verstoßen hat. Die Partei hatte eine Suspendierung von Generalmajor Reinhardt Zudrop gefordert und dazu auch auf eine Eingabe an den Wehrbeauftragten und mögliche Zeugenaussagen verwiesen. Die vom AfD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, Obmann im Verteidigungsausschuss, erhobenen Vorwürfe würden sehr ernst genommen, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

„Der Vorgang wird untersucht, um die geschilderten Vorwürfe aufzuklären. Natürlich werden dazu auch Angehörige der Dienststelle befragt“, erklärte der Sprecher. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes könnten grundsätzlich keine öffentlichen Auskünfte über die Existenz oder Nichtexistenz von Disziplinarverfahren gegen einzelne Personen erfolgen.

Rechtsberater von Generalinspekteur Eberhard Zorn ermittelt

Das Zentrum Innere Führung in Koblenz soll den Soldaten die „Unternehmensphilosophie“ der Bundeswehr vermitteln. Dabei geht es auch um die Rolle des Militärs in Staat und Gesellschaft und das Leitbild des „Staatsbürger in Uniform“.

Die „Welt“ berichtete am Dienstag, Zudrop habe seinen Mitarbeitern am 19. August selbst mitgeteilt, der Rechtsberater von Generalinspekteur Eberhard Zorn habe Ermittlungen aufgenommen und befrage die Teilnehmer der Veranstaltung vom 24. Juni als Zeugen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigt der Zeitung, dass Zudrop sich „im Rahmen einer vertraulichen Mitarbeiterversammlung“ zu dem Fall geäußert habe.

Lucassen hatte in einem Schreiben an das Verteidigungsministerium die Suspendierung des Generalmajors gefordert. Laut einer Eingabe an den Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels habe der Offizier die AfD „vor versammelter Mannschaft“ sinngemäß als keine „von Soldaten wählbare Partei“ bezeichnet, schrieb er. Der General wird auch mit der Begründung zitiert, es gebe „in der AfD Rechtsextremisten“. Zudrop habe mit seinen Äußerungen gegen das im Soldatengesetz verankerte Verbot der politischen Betätigung im Dienst verstoßen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den rechtsnationalen „Flügel“ der AfD und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus ein.

Um das Engagement früherer Offiziere in der AfD hatte es jüngst Debatten gegeben. Das Büro des Wehrbeauftragten hatte sich zu dem Fall in Koblenz aber nicht geäußert. Eine Eingabe ist mehr als ein Brief: Sie ist gedacht, um den Wehrbeauftragten auf mögliche Missstände und Vorfälle in den Streitkräften hinzuweisen. (dpa)