Sie schreiben: "Warum ließ das Bundeskriminalamt (BKA) am 8. Dezember 2011 Handydaten eines mutmaßlichen NSU-Helfers löschen? .... Am 24. November 2011 war der Zwickauer Neonazi Andre E. festgenommen worden, der als engster Vertrauter und wichtigster Helfer von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gilt. Bei der Festnahme wurde ein Handy beschlagnahmt, dessen interner Speicher allerdings gelöscht war. Technik-Experten gelang es jedoch, den Inhalt des Speichers weitgehend wieder herzustellen ..... Den Handyspeicher wiederhergestellt hatte die darauf spezialisierte Abteilung Mobilfunkforensik der Bundespolizei. Den Auftrag dazu hatte das Bundeskriminalamt gegeben. Ungewöhnlich war, dass das BKA unmittelbar nach Übergabe des Datensatzes den betreffenden Bundespolizisten anwies, die Sicherungskopie von seinem PC zu löschen. Diese Anweisung habe der üblichen Vorgehensweise widersprochen, wie der Bundespolizei-Direktor Heinz-Dieter Meier in seiner Vernehmung durch die Bundesanwaltschaft sagte ... "Wenn Handys ausgewertet werden, sieht das Standardverfahren vor, dass die Daten archiviert werden, um sie in Gerichtsverfahren für Sachverständige, Zeugenschaft zu verwenden", so Meier laut seinem Aussageprotokoll ..... " An anderer Stelle sprechen Sie von einer Löschaktion von Daten.
Dazu stelle ich fest: Ich bin der "betreffende Bundespolizist". Ich habe keinen Speicher "wiederhergestellt". Ich habe den Speicher nur ausgelesen, Daten mussten nicht rekonstruiert werden. Ich habe auch keine Handydaten gelöscht. Ich habe nach Aushändigung der ausgelesenen Daten an das BKA die bei mir verbliebenen Datenkopien in den Trash-Ordner verschoben, wo sie verblieben. Schließlich entsprach mein Vorgehen dem Standardverfahren. Ich hatte kein Recht, diese Datenkopien bei mir zu verwahren.
29.1.2013
Der betreffende Bundespolizist