Gerhard Schröder verklagt den Bundestag – und hat recht damit

Der frühere SPD-Bundeskanzler will seine Privilegien zurück und versucht es nun auf dem Gerichtsweg. Den Steuerzahlern erweist er damit einen Dienst.

Altkanzler Gerhard Schröder: Die SPD verzichtet vorerst darauf, ihn aus der Partei zu werfen. Jetzt will er sein Büro in Berlin zurück.
Altkanzler Gerhard Schröder: Die SPD verzichtet vorerst darauf, ihn aus der Partei zu werfen. Jetzt will er sein Büro in Berlin zurück.dpa/Kay Nietfeld

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat den Bundestag verklagt. Der 78-Jährige verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mitteilte. Diese Privilegien hatte ihm der Haushaltsausschuss des Bundestages im Mai gestrichen.

In der Politik gab es am Freitag sofort Reaktionen, die meisten gingen in die Richtung, dass er nun jeden Anstand verloren habe. Doch so absurd es klingen mag, den Steuerzahlern erweist Schröder mit seiner Klage einen Dienst.

Sollte es wirklich zu einer Verhandlung in der Sache kommen, könnte man vielleicht endlich mit einer höchst problematischen Versorgungsroutine aufräumen, die nicht nur den SPD-Altkanzler betrifft. Denn die Bundesrepublik zahlt für eine ganze Reihe von ehemaligen Spitzenpolitikern Büros und Mitarbeiter, ohne so recht zu wissen, warum eigentlich. Der Steuerzahler kommt derzeit für eine Altkanzlerin, drei ehemalige Bundespräsidenten und vier frühere Bundestagspräsidenten auf. Das geht in die Millionen. Jährlich! Angela Merkel etwa beschäftigt immer noch neun Mitarbeiter, darunter allein zwei Fahrer.

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Privilegen für Alt-Kanzler: Alles hängt vom Wohlwollen des Haushaltsausschusses ab

Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht – weder für die Ausgaben noch dafür, welche Dienste die Pensionäre für das Land erbringen. Die Entscheidung über das Geld trifft der mächtige Haushaltsausschuss des Bundestages. Er hatte die Privilegien für die Pensionäre ja eigentlich zurückschrauben wollen, bei Merkel, der einzigen Frau der illustren Runde, geschah dann aber das Gegenteil.

Der Bundesrechnungshof hatte die Versorgungspraxis schon mehrfach kritisiert, allerdings ohne Erfolg. Gerhard Schröders Fall könnte nun wieder ein Licht darauf werfen. Seine Kritik am Vorgehen des Bundestagsausschusses ist aber auch in seiner eigenen Sache verständlich. Natürlich ist es unsäglich, dass er sich nicht von seinem Männerfreund Putin distanziert. Justiziabel ist es aber nicht. Daher hat der Ausschuss ja auch ein Hilfsargument bemüht, um ihm seine Privilegien zu streichen.

Schröder nehme seine „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr, hieß es im Mai. Allerdings weiß kein Mensch, was das ist. Der Bundestag sollte das umgehend nachholen und dann auch gleich mal eine Nebentätigkeitsregel für die ehemaligen Amtsträger erlassen. Gerhard Schröder muss ja nicht der Einzige bleiben, der nach seiner Laufbahn dubiose Lobbyposten übernimmt.