Zuvor hatte der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden. Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.
Das Bundesland Sachsen hat am Donnerstag von sich aus angekündigt, das Beherbergungsverbot aufzuheben. Die Regelung soll ab diesem Sonnabend gelten.
Auch das Saarland streicht das Beherbergungsverbot. Von diesem Freitag an entfällt damit für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mitteilte. Die Landesregierung appelliere allerdings trotzdem an die Bürger, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.
Eine bundeseinheitliche Regelung über das umstrittene Beherbergungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Risikogebieten wurde bei dem Bund-Länder-Spitzentreffen am Mittwoch vertagt.