Berlin (dpa/bb)-Gegen den Vorsitzenden eines Moschee-Vereins in Berlin-Neukölln wird es nicht wegen Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit Corona-Hilfen zum Prozess kommen. Eine entsprechende Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft ist nicht zugelassen worden. Das Landgericht hat eine Beschwerde der Behörde als unbegründet verworfen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hatte.
Die Behörde hatte den Vereinsvorsitzenden und Imam Computerbetrug vorgeworfen. Er sollte zu Unrecht Corona-Hilfen bei der Berliner Investitionsbank beantragt und rund 14.000 Euro erhalten haben. Im November 2020 war die Moschee deswegen durchsucht worden.
Nach Auffassung der Gerichte gab es jedoch keine Anhaltspunkte für vorsätzliches Handeln bei dem Beschuldigten. Die Angaben im Antrag des Vereins seien richtig und vollständig gewesen, hieß es im Beschluss des Amtsgerichts vom 17. März. Die Investitionsbank hätte prüfen müssen, ob der Moschee-Verein berechtigt gewesen sei, einen Antrag auf Corona-Hilfe zu stellen, hieß es.
Die Landgericht stellte nun im Beschwerdeverfahren dazu fest, dass es angesichts der Unsicherheiten zu Beginn der Corona-Pandemie lebensnah erscheine, dass nicht eine „rechtswidrige Bereicherungsabsicht“ Triebfeder für eine Antragstellung sein könne, sondern vielmehr „die juristische Überforderung“. Dies gelte umso mehr, wenn auch die zuständige Behörde „allseits den Eindruck einer gewissen juristischen und bürokratischen Überforderung“ entstehen lasse.
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„Diese Entscheidung geht über den Einzelfall hinaus und dürfte für Ermittlungsverfahren gegen weitere Moschee-Vereine von Bedeutung sein“, sagte der Anwalt des beschuldigten Imams, Johannes Eisenberg. Die Generalstaatsanwaltschaft sprach hingegen von einem Einzelfall, bei dem das Landgericht „wegen Zweifeln an der Nachweisbarkeit des entsprechenden Vorsatzes“ keinen hinreichenden Tatverdacht sehe. Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen habe das Gericht die Einschätzung geteilt, dass ein Anfangsverdacht vorlag, erklärte ein Sprecher.