Berlin - Damit Menschen selbstbestimmt sterben dürfen, hat die deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) am Mittwoch einen Gesetzentwurf präsentiert. Dieser soll einen „Vorschlag für verfassungskonforme Gesetzgebung zu Suizidhilfe“ unterbreiten.
Bereits im Februar hat das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs für nichtig erklärt. In dem 2015 geschaffenen Paragrafen war die „geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid“ unter Strafe gestellt worden. Dabei war bereits die Assistenz eines Arztes beim Suizid als „geschäftsmäßig“ anzusehen.
„Das Urteil impliziert, dass keine unheilbare Krankheit notwendig ist, um Suizid legal zu machen“, erklärte der Professor Dieter Birnbacher, Präsident der DGHS. Er gehe davon aus, dass ein neues Gesetz mehr Akzeptanz für die Freitodbegleitung unter den Ärzten schaffen wird.
Der Gesetzentwurf setzt an zwei Punkten an: Zum einen sollen die Berufsordnungen der Landesärztekammern so geändert werden, dass Ärzte nicht mehr um ihre Approbation bangen müssen, wenn sie Sterbehilfe leisten. Zum anderen sollen Sterbewillige das nötige Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital legal von Ärzten erhalten können.
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Suizidwunsch muss erkennbar freiwillig sein
Wichtigste Grundvoraussetzung ist für Birnbacher, dass die Suizidwilligen ihre Entscheidung „wohlerwogen und rational“ treffen. Psychische Erkrankungen müssten als Grund ausgeschlossen werden können. „Es muss klar sein, ob der Suizidwunsch Ausdruck oder Folge einer Krankheit ist“, erklärte der Medizinethiker. Dafür sollen ebenso Experten zu Rate gezogen werden wie bei Menschen mit gesetzlichen Betreuern. Außerdem soll vor dem Freitod ein „ergebnisoffenes Aufklärungsgespräch“ stattfinden. Ob das Gesetz auch auf Minderjährige anzuwenden wäre, wollte der Jurist und Vizepräsident der DGHS, Robert Roßbruch, nicht sagen. Allerdings wies er darauf hin, dass „geistige und sittliche Reife“ bereits bei 16- oder 17-Jährigen durchaus vorhanden sei, beispielsweise wenn sie eine Weiterbehandlung bei schwerer Krankheit ablehnten.
Seit Mai dieses Jahres hat die 1980 gegründete DGHS nach eigenen Angaben sogenannte Freitodbegleitungen in zweistelliger Zahl vermittelt. Das seien mehrheitlich todkranke Menschen gewesen. Außerdem seien zwei Personen über 90 darunter gewesen, die als Sterbemotiv „Lebenssattheit“ angegeben hätten. „Das waren Menschen, die Angst vor pflegerischer Abhängigkeit hatten“, berichtete Roßbruch.
Für Sterbewillige betreibt die DGHS seit einem halben Jahr eine Beratungshotline. Birnbacher betonte, dass die Beratung ebenfalls „ergebnisoffen“ sei. „Monatlich suchen mindestens 150 Menschen die telefonische Beratung“, sagte Birnacher. Der Bedarf sei jedoch deutlich höher, da nur die Menschen gezählt werden könnten, die an der Hotline auch durchgekommen seien.
Die DGHS plant, den Gesetzentwurf an Bundestagsabgeordnete des Gesundheits- und des Rechtsausschusses weiterzuleiten.