Lichtblick für Anne Spiegel: Arbeit an der Kindergrundsicherung beginnt
Gleich sechs Ministerien sollen unter Federführung der Grünen-Politikerin bis Ende 2023 ein Konzept erarbeiten.

Nach all dem Ärger um ihr Agieren beim Flutunglück im Ahrtal kann Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) inhaltlich punkten. Unter ihrer Federführung hat die Bundesregierung am Dienstag damit begonnen, eines der zentralen Projekte zu realisieren: Am Nachmittag sollte sich erstmals eine interministerielle Arbeitsgruppe treffen, um die Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen. Die Aufgabe wird nicht schnell gelöst werden – geplant ist, bis zum Ende des nächsten Jahres ein Konzept vorzulegen.
An der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung (IMA) sind insgesamt sechs Ressorts beteiligt: die Ministerien für Finanzen, Justiz, Arbeit, Bildung, Bauen und das Familienministerium, das die Koordination übernimmt.
Mit der Kindergrundsicherung sollen die verschiedenen Sozialleistungen für Familien gebündelt und leichter zugänglich gemacht werden. Geplant ist, unter anderem das Kindergeld, Zahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, den Sozialgesetzbüchern sowie den Kinderzuschlag zusammenzufassen.
Nach Angaben des Familienministeriums soll die Kindergrundsicherung künftig aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Familien bzw. Kinder gleich hoch ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Nach der Auftaktsitzung der IMA ist geplant, fünf thematische Arbeitsgruppen zu bilden, die dann das konkrete Konzept erarbeiten. Bis zur Fertigstellung Ende 2023 sind auch Anhörungen von Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen geplant.
Wissenschaftler des Prognos-Instituts halten die Kindergrundsicherung prinzipiell für eine gute Idee, mahnen aber eine gute Ausgestaltung an. So sei die Förderung der elterlichen Erwerbstätigkeit ein wichtiger Schlüssel zur Armutsreduzierung. Laut Prognos liegt das Armutsrisiko von Kindern aus Familien, bei denen kein Erwachsener ein Erwerbseinkommen hat, bei rund 66 Prozent. Geht ein Elternteil zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nach, sinkt dieses Risiko deutlich.
Die Kindergrundsicherung müsse daher so ausgestaltet werden, dass sich für die Eltern eine Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit lohnt. Wichtig sei daher auch der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten und die Weiterentwicklung von Elterngeld und Elternzeit. Vor allem aber müsse die Kindergrundsicherung so einfach zu beziehen sein wie das Kindergeld. „Bekanntheit, Verständlichkeit und unbürokratische Zugänglichkeit sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass Familien die ihnen zustehenden Leistungen auch nutzen“, sagt der Familienpolitikexperte Andreas Heimer.