Gleichstellung für lesbische Mütter

Frauen in einer Lebenspartnerschaft sollen einem Gesetzentwurf zufolge zukünftig beide nach der Geburt des Kindes als Mütter anerkannt werden.

Zwei Frauen können Mutter eines Kindes sein. 
Zwei Frauen können Mutter eines Kindes sein.

Berlin - Das Bundesjustizministerium will lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes gleichstellen. Somit muss eine Mutter nicht mehr das eigene Kind, das ihre Partnerin ausgetragen hat, adoptieren. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch der Abschnitt zur Mutterschaft um einen Absatz erweitert werden: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“ Das berichtete am Freitag die „Süddeutsche Zeitung“. In Absatz 1 heißt es altbekannt: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“

Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge in der Regierung abgestimmt werden. Kommt das Gesetz, würden beide Frauen Mutter heißen. Das ist nach Angaben der Zeitung zum Beispiel in den Niederlanden oder in Finnland bereits der Fall. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen, auch wenn es ein Wunschkind sei, „das wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) der Zeitung, „eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen.“

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