Großveranstaltungen sollen bis Ende Oktober verboten bleiben

Die Länder wollen in der Corona-Krise offenbar zumindest in wichtigen Einzelpunkten eine gemeinsame Linie präsentieren. Offen blieb, ob das gelingt. 

Berlin-Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste oder Kirmesveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie möglicherweise bis mindestens Ende Oktober verboten. Das geht aus einer mit anderen Ländern abgestimmten Beschlussvorlage Bayerns für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichteten RTL und ntv sowie der „Spiegel“ über die mögliche Fortsetzung des Verbots.

Das Oktoberfest in München.
Das Oktoberfest in München.imago/Ralph Peters

Aus Länderkreisen hieß es, an der Vorlage, die auch als Grundlage für das Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Nachmittag (15 Uhr) dienen sollte, sei bereits intensiv mit dem Kanzleramt gearbeitet worden. Offen war allerdings, ob der Punkt Großveranstaltung am Ende überhaupt im endgültigen Beschluss der Ministerpräsidenten mit Merkel vorkommen würde.

Die Länder streben zudem laut Beschlussvorlage eine Einigung über die gemeinsame Fortsetzung von Regeln zu Mindestabstand und Hygiene an. Dies war nach den zuletzt auseinander driftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Auf Länderseite wurde eine mögliche Einigung in diesem Punkt als bedeutend hervorgehoben.

Kontakte zu anderen Personen weiter möglichst gering

In der Vorlage heißt es, der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel, hätten sich „bewährt und werden fortgeführt“. Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Nachdem Thüringen und Brandenburg in ihren Lockerungsregeln zeitweise schon weiter sind, wurde für möglich gehalten, dass beide Länder Protokoll-Erklärungen zu dem Punkt abgeben.

Die Länder streben – bei weiterhin positivem Verlauf des Infektionsgeschehens – zudem an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren, auf Grundlage der Schutz- und Hygienekonzepte. „Zeitnah“ solle auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden. Auch eine Einigung in diesem Punkt wurde auf Länderseite als bedeutsames Signal für ein gemeinsames Vorgehen gewertet.

Vertreter der Länder und auch die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD), hatten zuletzt bereits mehrfach angekündigt, dass sie nach den Sommerferien zurück in den Regelbetrieb an den Schulen wollen. Hubig hatte in dem Zusammenhang auch für ein Ende der Abstandsregeln an den Schulen plädiert.