Haftungsfragen im Skandal um minderwertige Brustimplantate weiter ungeklärt

Einen Schadenersatz-Streit im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon hat der Bundesgerichtshof an das Oberlandesgericht Nürnberg zurückverwiesen.

Karlsruhe-Auch zehn Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um mangelhafte Silikonbrustimplantate des französischen Herstellers PIP bleiben Haftungsfragen in Deutschland ungeklärt, schreibt die Nachrichtenagentur afp. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies am Donnerstag den Rechtsstreit um eine Schadenersatzklage gegen den TÜV Rheinland zurück an das damit befasste Berufungsgericht. Der VII. Zivilsenat hob am Donnerstag das Urteil des OLG auf, das eine Haftung des TÜV Rheinland schon aus Rechtsgründen ausgeschlossen hatte. 

Ein defektes Silikonkissen der französischen Brustimplantate-Firma Poly Implant Prothese.
Ein defektes Silikonkissen der französischen Brustimplantate-Firma Poly Implant Prothese.dpa/Bruno Bebert/EPA

Die AOK Bayern hatte für 26 Patientinnen Operationskosten von zusammen mehr als 50.000 Euro eingefordert, bei denen reißanfällige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) ausgetauscht worden waren. (Az. VII ZR 151/18)

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Nach dem BGH-Urteil muss das OLG laut dpa aber inhaltlich prüfen, ob eine Haftung des TÜV Rheinland infrage kommt. Das Unternehmen hatte Qualitätssicherung und Dokumentation von PIP geprüft, damit der Hersteller CE-Kennzeichen an seinen Produkten als Voraussetzung für den Einsatz in Deutschland anbringen konnte.

PIP hatte bis 2010 jahrelang Implantate mit für diesen Zweck nicht zugelassenem Industriesilikon verkauft. Das Unternehmen meldete 2011 Insolvenz an und wurde liquidiert.