Die schriftlichen Zusicherungen Berlins wurden am Donnerstagnachmittag an die Innenministerien von Bund und Ländern verschickt und liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. „Das LADG gilt für die Berliner Verwaltung, es richtet sich insoweit an die Berliner Stellen und ihre Bediensteten“, heißt es dort. In dem Schreiben steht allerdings nirgendwo ausdrücklich, dass das Handeln auswärtiger Kräfte bei Einsätzen in Berlin von dem Gesetz ausgenommen sein soll. Unionsinnenminister hatten gefordert, dass das Gesetz nicht für ihre Beamten gelten soll.
Weil das neue Gesetz Klagen gegen Polizisten im Dienst erleichtert und Kritiker von einer Beweislastumkehr sprechen, hatte der Innenminister vergangene Woche angekündigt, keine Bundespolizisten mehr zur Unterstützung nach Berlin zu schicken. Geisel hatte daraufhin eine schriftliche Erklärung angekündigt, dass auswärtige Polizeikräfte in Berlin nicht in Regress genommen werden.