IS-Frauen in Deutschland: Rückkehrerinnen auf freiem Fuß

Berlin - Zwei deutsche IS-Frauen sind mit drei kleinen Kindern aus dem Nordirak nach Deutschland zurückgekehrt – und auf freiem Fuß. Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Die Welt bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Es handelt sich um eine Deutsch-Türkin aus Hessen und eine Konvertitin aus Baden-Württemberg, die radikale Salafistinnen sein und sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben sollen.

Gegen die Frauen, die zuletzt in einem kurdischen Frauengefängnis in Erbil einsaßen, lagen keine Haftbefehle vor. Sie wurden daher bei der Ankunft in Frankfurt am Main am Donnerstag nicht festgenommen. Die Bundesanwaltschaft will es dabei allerdings nicht belassen. „Wir haben in zwei Fällen Haftbefehle beantragt, weil wir der Meinung sind, dass die Voraussetzungen vorliegen“, sagte die erwähnte Sprecherin dieser Zeitung. „Der Ermittlungsrichter war anderer Meinung. Jetzt ist der dritte Strafsenat damit befasst und prüft die Sache.“

Sorge um die Kinder und die Gefahr, die möglicherweise von ihnen ausgeht

 Laut Welt hatte der Bundesgerichtshof die Haftbefehle mit der Begründung abgelehnt, dass eine konkrete Terrorunterstützung nicht bewiesen sei. Der Konflikt kommt nicht von ungefähr. Im vergangenen Jahr hatte Generalbundesanwalt Peter Frank angekündigt, verstärkt gegen Dschihadistinnen vorgehen zu wollen.

Ende März verlautete aus Sicherheitskreisen, bei den Kurden säßen derzeit 96 Männer Frauen und Kinder aus Deutschland fest, im Irak 15 und in der Türkei ungefähr zehn. Zehn Kleinkinder, bei denen durch DNA-Proben eine Verwandtschaft geklärt werden konnte, wurden bislang nach Deutschland zurück gebracht. Welche Rolle die Frauen im IS spielten, ist vielfach unklar – wenngleich einige gekämpft haben sollen. Sicherheitskreise sorgen sich überdies um die Kinder und die Gefahr, die möglicherweise von ihnen ausgeht. „Was machen die heute Achtjährigen, wenn sie 14 sind?“, heißt es da. Der Verfassungsschutz beobachtet unter 14-Jährige grundsätzlich nicht, kann jedoch die dazu gehörigen Familien ins Visier nehmen.

Erstes Todesurteil der irakischen Justiz gegen eine europäische Frau

So oder so stellt sich ein moralisches Problem. Einerseits könnten Rückkehrer in Deutschland terroristische Anschläge begehen. Andererseits drohen Betroffenen in Syrien oder dem Irak nach unserem Verständnis unmenschliche Haftbedingungen oder gar die Todesstrafe.

Erste Präzedenzfälle gibt es. Die heute 17-jährige Linda W. aus dem sächsischen Pulsnitz wurde in Bagdad zu sechs Jahren Haft wegen illegaler Einreise und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Das Todesurteil gegen die Deutsch-Marokkanerin Lamia K. wegen IS-Mitgliedschaft wurde in eine lebenslange Gefängnisstrafe umgewandelt.

Ein für Terrorismus zuständiges Strafgericht in Bagdad hatte die Frau im Januar zum Tod durch Erhängen verurteilt. Sie wurde für schuldig befunden, sich von Deutschland aus zunächst nach Syrien und dann in den Irak begeben zu haben, um sich zusammen mit ihren Töchtern der IS-Miliz anzuschließen. Es handelte sich um das erste Todesurteil, das die irakische Justiz gegen eine europäische Frau verhängte. Lamia K. gehörte zu jener Gruppe von Frauen, die im vergangenen Juli in der einstigen IS-Hochburg Mossul gemeinsam mit Linda W. gefangen genommen wurden.

Bundesregierung will „Härte bis an die Grenze des Vertretbaren“

Die Süddeutsche Zeitung berichtete kürzlich, dass sich westliche Sicherheitsexperten Mitte April in Brüssel treffen wollten, um über den Umgang mit heimischen IS-Kämpfern in Syrien und dem Irak zu befinden. Neben einer möglichen Rückkehr geht es auch um eine etwaige Inhaftierung im US-Gefangenenlager Guantánamo, das der vorige US-Präsident Barack Obama eigentlich schon hatte auflösen wollen. Die Bundesregierung scheine eine Linie gefunden zu haben, schrieb das Blatt, die laute, „kein Guantánamo, kein Galgen, aber Härte bis an die Grenze des Vertretbaren“.

Abgesehen davon hatte sich die große Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständigt, IS-Kämpfern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, wenn sie noch eine zweite Staatsangehörigkeit haben. Das würde eine Rückkehr im Zweifel unmöglich machen.