Berlin-Das von der großen Koalition geänderte Wahlrechtsgesetz soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Das haben die drei Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne am Freitag bekanntgegeben.
„Das von Union und SPD beschlossene Wahlrecht ist grottenschlecht“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann. „Es ist handwerklich schlecht und verletzt Wahlrechtsgrundsätze. Es handelt sich um eine Scheinreform, die ihren Zweck – die Verkleinerung des Bundestages – nicht erfüllt.“ Es bestehe noch nicht einmal Klarheit im Gesetzestext.
Es sei eine der zentralen Aufgaben dieser Legislaturperiode gewesen, ein Wahlrechtsreform auf den Weg zu bringen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann. Doch das nun vorliegende Gesetz sei schlecht gemacht, erfülle sein Ziel nicht und verletze vor allem die Verfassung. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, sagte, alle drei Fraktionen eine die Überzeugung, dass die Änderung des Wahlrechts verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.
Daher reicht die Opposition eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe ein. Mit dieser Klage können Bundes- und Landesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Entsprechende Anträge können von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.
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Über eine umfassende Wahlrechtsreform war bereits jahrelang zwischen den einzelnen Fraktionen verhandelt worden, allerdings ohne Ergebnis. Die große Koalition änderte daher vor kurzem mit ihrer Regierungsmehrheit das Wahlgesetz, in dem lediglich drei Punkte neu geregelt werden.
Weniger Wahlkreise erst 2025
So werden nun die Überhangmandate neu berechnet. Diese fallen an, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten durchbringt, als ihr nach Zweitstimmen zustehen. Dennoch sollen die direkt gewählten Abgeordneten auch künftig ihren Platz im Parlament sicher haben. Allerdings werden die Überhangmandate künftig zur Hälfte mit den Landeslisten verrechnet. Das heißt, dass ein Listen-Abgeordneter aus Bielefeld das Nachsehen haben könnte, weil ein Direktkandidat aus Ulm oder München den Sitz bekommt. Drei Überhangmandate sollen künftig gar nicht mehr ausgeglichen werden.
Der dritte Punkt, der beschlossen wurde, gilt erst ab der übernächsten Wahl, die voraussichtlich 2025 stattfindet. Dann soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 verringert werden.
Im Vorfeld hatten Experten immer wieder darauf hingewiesen, dass das Gesetz nun kaum mehr verständlich sei. Außerdem wurde kritisiert, dass die Hauptaufgabe der Wahlreform, die Verkleinerung des Bundestages, nicht erreicht werde. Derzeit sitzen 709 Abgeordnete im Bundestag. Wahlrechtsexperten warnen, dass es nach der nächsten Wahl 800 oder mehr werden könnten.