Julian Assange: Trotz Verfahrens-Einstellen keine Freiheit für Wikileaks-Gründer
Berlin - Das Urteil im Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange ist längst gesprochen – nicht über Assange, sondern über die US-Justiz, die ihn seit Jahren verbissen verfolgt. Im Februar vergangenen Jahres verurteilte eine Expertengruppe des UN-Menschenrechtsrates die Festsetzung des Whistleblowers in der Botschaft Ecuadors in London als „Freiheitsberaubung“ und „willkürliche Inhaftierung“.
US-Justiz entledigte sich aller rechtsstaatlicher Fesseln
Man könnte auch sagen: Die US-Strafverfolgung Assanges, die den vermeintlichen Verbrecher vor fünf Jahren in das Botschafts-Exil getrieben hat, ist die Manifestation einer Justiz, die sich – wie auch in den Fällen Edward Snowden und Chelsea Manning – in ihrem Furor aller rechtsstaatlicher Fesseln entledigt hat.
Die Mitteilung der schwedischen Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung einzustellen, ändert nichts an dessen Lage. Die Flucht in die Botschaft hatte er seinerzeit damit begründet, dass ihm im Falle einer Überstellung nach Schweden anschließend die Auslieferung an die USA und damit die Todesstrafe drohe.
Assange bleibt Gefangener
Ob ihm tatsächlich die Hinrichtung droht, weiß niemand, dass er mit seiner Auslieferung auch weiterhin zu rechnen hat, sobald er die Botschaft verlässt, hat ihm die britische Justiz hingegen unmissverständlich klargemacht. Assange bleibt Gefangener. Er hatte angekündigt, sich im Falle einer vorzeitigen Freilassung der zu 35 Jahren Haft verurteilten Whistleblowerin Manning ausliefern zu lassen und gegebenenfalls eine Haftstrafe in den USA anzutreten.
Barack Obama, unter dessen Präsidentschaft die Verfolgung von Whistlerblowern jedes Maß verloren hat, verfügte in einer seiner letzten Amtshandlungen, Manning nach knapp sieben Jahren Haft auf freien Fuß zu setzen. Auf eine Begnadigung dürfte Assange kaum hoffen. Er sollte das Zimmer in der Botschaft nicht mit einer Gefängniszelle tauschen. Das ist kein Wortbruch, sondern ein Gebot der Vernunft.