Rot-grün-rotes Ausländerwahlrecht wäre ein „Konjunkturprogramm“ für die CDU

Der Berliner Senat will, dass auch Ausländer wählen dürfen. Dafür bräuchten sie die Stimmen der FDP. Machen die Liberalen mit?

Eine Frage der Staatsbürgerschaft
Eine Frage der Staatsbürgerschaftimago/photothek

400.000 Berliner könnten eingebürgert werden. Wenn sie seit Jahren in der Stadt wohnen, Deutsch sprechen, sich selbst versorgen, sich an hiesige Gesetze und Grundsätze halten, erfüllen sie die Kriterien. Der deutsche Pass ist mächtig. Seine Inhaber können viele Grenzen überqueren, bis sie ein Visum brauchen. Und ja, mit den richtigen Papieren darf man auch an allen hiesigen Wahlen teilnehmen – auch zum Berliner Abgeordnetenhaus und zum Bundestag. Und dennoch lassen sich pro Jahr nur einige Tausend einbürgern.

Nun gibt es sicher viele Gründe dafür, das nicht zu machen: Mal erleidet man Nachteile im Herkunftsland der Familie, mal entlassen diese Staaten ihre Landeskinder nur sehr ungern aus der Staatsbürgerschaft. Mal ist das Gefühl, die die Verbundenheit mit Heimat und Familie stärker als die Vernunft. Mal schreckt das mühselige, entwürdigende und langwierige Verfahren ab. Im Moment dauert es mehr als zwei Jahre, bis man Deutscher ist. Das muss schneller gehen, einfacher. Es ist gut, dass der Berliner Senat ein zentrales  Einbürgerungszentrum einrichten will. Und die Möglichkeit zur doppelten Staatsangehörigkeit ist ohnehin überfällig.

Aber: Warum sollte nun jemand ohne deutschen Pass wählen dürfen?

Rot-Grün-Rot in Berlin ist dafür, die CDU ist dagegen. Nun hängt es von der Bürgerrechtspartei FDP ab, ob die benötigte Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus zur Änderung der Berliner Verfassung erreicht wird. Und dann wüsste immer noch niemand, ob das neue Recht verfassungskonform ist. Klagen dagegen sind jetzt schon sicher.

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Vieles spricht also dafür, dass es nicht zu einem neuen Wahlrecht für Ausländer kommen wird. Und sei es nur, weil es ein „Konjunkturprogramm für die CDU“ werden könnte. Doch das wäre für die FDP wohl nur der zweitbeste Grund, nicht zuzustimmen.