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Berlin - Haben EU-Bürger während der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland das Recht auf soziale Leistungen? Sie haben nicht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag klar gestellt hat. Damit wurde die Klage einer gebürtigen Bosnierin mit schwedischer Staatsbürgerschaft gegen das Jobcenter Berlin-Neukölln abgewiesen (Rechtssache C-67/14). Zugleich bestätigt EuGH in dem Urteil eine Grundregel des deutschen Sozialgesetzbuches, der zufolge Zuwanderer aus EU-Ländern keinen Anspruch auf dauerhaften Hartz-IV-Leistungen geltend machen können.
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