Kleinbeträge: Rückforderungen von 18 Millionen Euro kostet Jobcenter 60 Millionen

Berlin - Rückforderungen von Kleinbeträgen sorgen bei den Jobcentern für deutlich höhere Verwaltungskosten, als sie an Einnahmen bringen. So forderten die Jobcenter 2018 insgesamt 18 Millionen Euro an Beträgen bis 50 Euro zurück. Das habe aber Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro verursacht, teilte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch mit. Die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwoch) hatte zuerst darüber berichtet.

Bundesagentur-Chef Detlef Scheele sagte der Zeitung: „Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze. Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.“

Die BA-Sprecherin sagte, zu Überzahlungen könne es etwa kommen, wenn zum Beispiel Leistungen an einen Hartz-IV-Empfänger unter Vorbehalt ausgezahlt würden, weil noch ein Dokument fehle. Nach Einreichen des Dokuments erfolge dann die endgültige Berechnung und Überzahlungen würden zurückgefordert.

Teure Schikane in doppelter Hinsicht?

Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping kritisierte das als teure Schikane in doppelter Hinsicht: „Die Jobcenter kostet es zu viel Geld und bei den Betroffenen verstärkt es das Gefühl der Demütigung.“ Bei den Ärmsten werde auf jeden Euro geschaut, während Konzerne mit Steuertricks im großen Stil davonkämen. Kipping wiederholte Forderungen ihrer Partei für eine „sanktionsfreie Mindestsicherung“ in Höhe von 1050 Euro.
Die BA-Sprecherin betonte, es sei nicht absehbar, ob sich an dieser Praxis etwas ändern werde. Der Gesetzgeber entscheide darüber. „Es liegt gar nicht in unserer Hand.“

Die Bundesagentur hatte vor etlichen Jahren bereits den Vorschlag eingebracht, eine sogenannte Bagatellgrenze einzuführen. Dies war damals Teil eines Vorschlagspakets der BA zur Vereinfachung von Hartz-IV-Regelungen. Schon damals hieß es, die Kosten seien oft um ein Vielfaches höher als die Forderung selbst. (dpa)