Auf Persönlichkeits-, Medien- und IT-Recht spezialisiere Anwaltskanzleien sind in Zeiten hitziger öffentlicher Auseinandersetzung gut beschäftigt. Die Frage, was über eine in der Öffentlichkeit stehende Person noch gesagt werden darf, führt allerdings seltener zu einem Rechtstreit als man vermuten könnte. Pointierte Aussagen, selbst wenn sie das Ansehen der Person berühren, können nämlich vor Gericht durchaus als legitime Meinungsäußerungen gewertet werden.
SLAPP: Geschäfte mit der Angst
Aus Furcht vor Anfeindungen und Klageandrohungen scheut jede zweite Person inzwischen, sich öffentlich politisch zu äußern.

Sogenannte SLAPP, Einschüchterungsklagen gegen Verbände und Privatpersonen, könnten bald verboten werden.imago