Kommentar: Breivik, tatsächlich ein Irrer
Es versteht sich von selbst, dass ein Mensch geistig nicht normal sein kann, der das Regierungsgebäude sprengt und anschließend unter Jugendlichen im Sommerlager ein Massaker anrichtet, weil diese eines Tages Machthaber mit „landesschädlichen“ Haltungen werden könnten.
Doch ist einer, der seine Wahnsinnstaten jahrelang plant und akribisch vorbereitet, der sie in einem 1500-seitigen Manifest ideologisch begründet und anschließend ohne Reue zu ihnen steht, tatsächlich ein armer Schlucker, wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht zu bestrafen?
Es ist die Stärke der demokratischen Rechtsordnung, auch dem widerlichsten Verbrecher ein gerechtes Verfahren zu garantieren. Die Rechtspsychiater, die Anders Breivik prüften und als psychotisch diagnostizierten, haben sich ihre Arbeit nicht leicht gemacht. Doch sind sie der Versuchung erlegen, das, was unfassbar erscheint, als geisteskrank einzustufen? Wichen sie, bewusst oder unbewusst, der Konfrontation mit Breiviks Hass auf Islam, Marxismus und Multikultur aus, indem sie ihn als reif für die Klapsmühle einstuften?
Für die Hinterbliebenen der Opfer Breiviks ist es hart, den Mann, der so viel Leben zerstörte, als Patienten zu sehen. Vielleicht ist es eine Genugtuung für sie, dass auch das krankhafte Ego des Mörders platzt, wenn seine megalomanen Pläne zur Tat eines Geisteskranken reduziert werden.