Der Europäische Gerichtshof stellt unmissverständlich fest: Die allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Sie ist auch nicht mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats vereinbar. Wir sollten hinzufügen: Sie verstößt nicht nur gegen das Rechtsstaatsgebot der Unschuldsvermutung, sondern schafft, indem sie unterschieds- und ausnahmslos jeden Bürger unter Generalverdacht stellt, ein Klima des Misstrauens. Noch etwas emphatischer: Sie vergiftet und zerstört die sittlichen Grundlagen unsere Zusammenlebens.
EuGH-Urteil: Die Bundesregierung untergräbt unsere Freiheit
Auf dem Weg in den Überwachungsstaat: Wie die Bundesregierung unsere Freiheits- und Grundrechte aushöhlt. Der EuGH übt scharfe Kritik und sagt, wie es besser ginge.

Der Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Urteil seine kritische Position zur umstrittenen deutschen Vorratsdatenspeicherung bekräftigt.Emmanele Contini