Kommentar zum Adoptionsrecht: Bitte überarbeiten

Das Adoptionsrecht ist ein Flickenteppich. Angesichts einer steigenden Zahl von Scheidungen, Singles und Patchwork-Familien hat man 1998 begonnen, es zu verändern. Singles konnten erstmals Kinder adoptieren, nicht nur Ehepaare. Erst 2001 erhielten homosexuelle Paare nach langem Ringen das Recht, ihre Partnerschaft rechtlich zu verankern. Wieder wurde am Adoptionsrecht mehr geflickt als gearbeitet. Teilweise wurden homosexuelle Paare behandelt wie Singles, teilweise wie Ehepartner.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Adoptionsrecht nun eine Richtschnur gegeben. Unterschiede zwischen homo- und heterosexuellen Paaren sind nur zulässig, wenn es sachliche Gründe dafür gibt. Die fehlen. Das Adoptionsrecht muss daher in den nächsten 14 Monaten reformiert werden. Eine gründliche Überarbeitung ist geboten. Angesichts des Bundestagswahlkampfs ist beides leider nicht zu erwarten. Zu prüfen wäre, ob Single-Adoptionen dem Kindeswohl dienen. Ein Kind, das aus prekären Verhältnissen kommt, sollte zwei sorgeberechtigte Eltern haben. Wie wichtig das ist, wird im Urteil betont. Wer ehrlich ist, wird zugeben, dass wir über die Kindesentwicklung bei gleichgeschlechtlichen Eltern noch wenig wissen. Von den 2.200 Kindern, die in homosexuellen Lebensgemeinschaften leben, wurden bisher nur 119 befragt.

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